Should Swiss Financial Institutions Take Part in the EU “FASTER”-Directive?
The EU directive on Faster and Safer Tax Relief of Excess Withholding Taxes (FASTER) was formally approved at the end of 2024. The purpose of the directive is to make the refund procedure of withholding tax in the EU more efficient for investors and more secure for tax authorities. Member States will have to transpose the directive into national legislation by 31 December 2028 and these rules will become applicable from 1 January 2030. But what are the implications for Swiss-based financial institutions (FI)?
Notwendigkeit einer Praxisanpassung bei interkantonalen und internationalen Homeoffice-Betriebsstätten
Ende 2025 veröffentlichte die OECD ein Update zum OECD-Musterabkommen, in dem ausführlich dargelegt wird, unter welchen Bedingungen die Arbeitsform Homeoffice eine Betriebsstätte begründen kann. Die OECD führt das neue Konzept einer fingierten Verfügungsmacht des Unternehmens über die Wohnstätte der Mitarbeitenden ein. Der Artikel analysiert anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bisherigen bundesgerichtlichen Rechtsprechung, ob die Schweizer Praxis zur Homeoffice-Betriebsstätte aufgrund dieses neuen Konzepts und der Erfahrungen aus mehreren Jahren Homeoffice angepasst werden sollte.
Steuerfragen rund um Immobilien – Aktuelle Trends und Brennpunkte
Diese Ausgabe widmet sich vollständig dem Themenkomplex «Immobilien». Die vier Beiträge beleuchten zentrale Brennpunkte, die die Praxis heute prägen. Immobilien bilden ein eigenes Universum im Steuerrecht: Die Themen sind vielschichtig und kantonal geprägt. Zwischen laufender Besteuerung, Grundstückgewinnen, gesellschaftsrechtlichen Strukturen und internationaler Verflechtung zeigt sich, dass selbst vermeintlich klassische Fragestellungen neue Fragen aufwerfen. Die jüngsten Entwicklungen führen eindrücklich vor Augen, wie dynamisch die Immobilienbesteuerung geworden ist.
Die schweizerische Besteuerung von Immobilientransaktionen im internationalen Verhältnis
Der schweizerische Immobilienmarkt ist ein zunehmend interessierendes Investitionsziel ausländischer Anleger. Der vorliegende Beitrag führt in die wesentlichen steuerlichen Aspekte im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen mit grenzüberschreitendem Bezug ein. Nebst einem Kurzabriss laufender Steuerthemen widmet sich der Beitrag vertieft der Investition in Gewerbeliegenschaften und der Abgrenzungsfrage, ob grundsteuerlich eine Betriebsgesellschaft oder eine Immobiliengesellschaft vorliegt, sowie der steuerlichen Behandlung eines Verkaufes von Anteilen an einer schweizerischen Immobiliengesellschaft unter schweizerischem unilateralem Recht und Abkommensrecht.
Keine Ausdehnung der Rechtshilfe bei Fiskaldelikten
Nach dem Verzicht auf die Revision des Steuerstrafrechts verzichtet der Bundesrat auch auf die Ausdehnung der Rechtshilfe bei Fiskaldelikten. Sie würde namentlich die schweizerischen Steuerbehörden gegenüber den ausländischen Steuerbehörden benachteiligen. Der Bundesrat hat diesen Entscheid an seiner Sitzung vom 29. August 2018 getroffen.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zum BEPS-Übereinkommen
Der Bundesrat hat am 22. August 2018 die Botschaft zum multilateralen Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) verabschiedet. Die Botschaft wurde an die Eidgenössischen Räte überwiesen.
ESTV verschickt erstmals länderbezogene Berichte von multinationalen Konzernen (Juni 2018)
Ende Juni verschickt die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) erstmals länderbezogene Berichte von multinationalen Konzernen an 35 Partnerstaaten. Der Versand erfolgt im Rahmen des sogenannten Country-by- Country-Reportings. Insgesamt 109 Berichte sendet die ESTV bis Ende Juni an total 35 Staaten. Die länderbezogenen Berichte enthalten unter anderem Angaben über die weltweite Verteilung der Einkünfte, die entrichteten Steuern und die wichtigsten wirtschaftlichen Tätigkeiten des Konzerns in verschiedenen Ländern. Der Inhalt ist vertraulich und untersteht dem Spezialitätsprinzip.
Regelung der internationalen Amtshilfe (9. Mai 2018)
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Mai 2018 die Botschaft zur Genehmigung der Abkommen über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) mit Singapur und Hongkong verabschiedet. Mit derselben Botschaft schlägt der Bundesrat dem Parlament die Einführung des AIA mit weiteren Finanzplätzen vor. Im Oktober 2017 hat der Bundesrat beschlossen, die Abkommen mit Singapur und Hongkong per 1. Januar 2018 vorläufig anzuwenden und mit diesen Ländern erstmals im Herbst 2019 Kontoinformationen auszutauschen. Nur so war sichergestellt, dass der Terminplan eingehalten werden konnte. Mit der aktuellen Vorlage ersucht der Bundesrat die eidgenössischen Räte nun um die Ermächtigung, die beiden Abkommen zu ratifizieren. Gleichzeitig schlägt der Bundesrat als Option vor, den AIA mit Singapur und Hongkong basierend auf der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement, MCAA) durchzuführen. Diese Lösung berücksichtigt die neuesten Entwicklungen in Singapur und Hongkong und würde die Umsetzung des AIA auf der multilateralen Grundlage erlauben.
Aktuelle Fälle zum interkantonalen und internationalen Unternehmenssteuerrecht (2025)
Workshop von René Matteotti und Philipp Betschart anlässlich des ISIS)-Seminars vom 02. + 03. Juni 2025 mit dem Titel «Aktuelle Fälle zum interkantonalen und internationalen Unternehmenssteuerrecht»
Quellensteuern
Workshop von Dominique Frison und Jennifer Herren anlässlich des ISIS)-Seminars vom 22. Mai 2025 mit dem Titel «Quellensteuern»
Sozialversicherungsrecht
Workshop von Franziska Stadtherr und Andreas Schiek anlässlich des ISIS)-Seminars vom 22. Mai 2025 mit dem Titel «Sozialversicherungsrecht»
Rechtsmittelverfahren unter Berücksichtigung interkantonaler und internationaler Aspekte (2 Teile)
Workshop von Ruth Bloch-Riemer und Toni Hess anlässlich des ISIS)-Seminars vom 05. Mai 2025 mit dem Titel «Rechtsmittelverfahren unter Berücksichtigung interkantonaler und internationaler Aspekte (2 Teile)»










