Besteuerung von Arbeitnehmenden bei grenzüberschreitender Tätigkeit im Home-Office
Sarah Bühler, René Matteotti und Peter Vogt thematisieren die Besteuerung von internationalen Arbeitnehmenden und deren Tätigkeit im Home-Office. Sie geben einen Überblick über die bestehenden Regelungen und legen dabei ein besonderes Augenmerk auf die Grenzgängervereinbarungen mit den Nachbarländern der Schweiz.
Implikationen des Homeoffice für Grenzgängerinnen und Grenzgänger zwischen der Schweiz und Deutschland
Das Arbeiten aus dem Homeoffice hat aufgrund der Corona Pandemie stark an Bedeutung gewonnen. Viele Arbeitgeber haben die Erfahrung gemacht, dass sich Arbeit von zu Hause bewährt und Regelungen eingeführt, die mobiles Arbeiten ermöglichen. Dies betrifft auch Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz. Es sind vielfältige steuerliche Regelungen insbesondere im DBA D-CH sowie sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen zu beachten.
Home-Office und das Grenzgängerabkommen mit Italien
Heute arbeiten rund 85'000 in Italien ansässige Personen in den Grenzkantonen Tessin, Graubünden und Wallis. Das mit Italien abgeschlossene Grenzgängerabkommen ist vor allem für den Kanton Tessin mit seinen rund 75'000 Grenzgängern von grosser Bedeutung, wovon ca. 66'000 als Grenzgänger im Sinne des Abkommens gelten.
Grenzgängerregelung Schweiz-Liechtenstein
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein enthält eine besondere Regelung für Grenzgänger, wonach das im Tätigkeitsstaat erzielte Erwerbseinkommen dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen wird. Erfüllt ein Arbeitnehmer im grenzüberschreitenden Kontext hingegen die für Grenzgänger aufgestellten Kriterien nicht, wird das Erwerbseinkommen in Übereinstimmung mit den allgemeinen Grundsätzen anteilsmässig dem Tätigkeits- und dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen. Vor diesem Hintergrund ergeben sich für Arbeitgeber, welche Grenzgänger aus Liechtenstein oder der Schweiz beschäftigen, unterschiedliche Abklärungs- und Deklarationspflichten.
Der Bund regelt die Umsetzung der OECD-Mindeststeuer in der Schweiz
Um das OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft umzusetzen, schlägt der Bundesrat eine Ergänzungssteuer vor, wobei dem Bund 25% und den Kantonen und Gemeinden 75% der Einnahmen zukommen sollen.
MWST-Rückerstattung an ausländische Unternehmen
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Praxis der ESTV betreffend den Inhalt der Unternehmerbescheinigung bestätigt: Diese muss für die Vergütungsperiode (Kalenderjahr) gültig sein.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zum AIA mit 12 weiteren Partnerstaaten
Am 18. Mai 2022 hat der Bundesrat in seiner Sitzung die Botschaft zur Einführung des AIA mit 12 weiteren Partnerstaaten verabschiedet.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Armenien
Der Bundesrat hat am 4. Mai 2022 die Botschaft zum Änderungsprotokoll des DBA verabschiedet.
Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich
Am 12. April 2022 hat das SIF den Abschluss einer Verständigungsvereinbarung vom 11. April 2022 zur Aufhebung der Verständigungsvereinbarung über die Auswirkungen von Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 unter dem DBA Schweiz-Deutschland gemeldet.
Arbeitsbesuch von Bundesrat Ueli Maurer bei seinem deutschen Amtskollegen
Bundesrat Ueli Maurer hat am 28. März 2022 den deutschen Finanzminister Christian Lindner zu einem Arbeitsbesuch getroffen. Der Austausch betraf unter anderem das OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zum DBA mit Äthiopien
Am 18. März 2022 hat der Bundesrat die Botschaft zum DBA mit Äthiopien verabschiedet. Mit diesem DBA erweitert die Schweiz ihr Netz von Abkommen erstmals auf Ostafrika aus.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Umsetzung der OECD/G20-Mindestbesteuerung
Der Bundesrat am 11. März 2022 beschlossen, dass das OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft in der Schweiz mit einer Verfassungsnorm und mit Übergangsbestimmungen etappenweise umgesetzt werden soll. Die entsprechende Vernehmlassung dauert bis zum 20. April 2022.
ISIS-Seminarordner «Unentgeltliche Vermögensübertragung im Steuerrecht»
Alle Unterlagen aus dem ISIS)-Seminar «Unentgeltliche Vermögensübertragung im Steuerrecht» vom 28. Oktober 2025 unter der Leitung von Peter Mäusli-Allenspach in einem PDF-Dokument. Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen der einzelnen Workshops gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung.
Praxisbeispiele zu grenzüberschreitenden Sachverhalten im Verhältnis zu Deutschland
Fallbeispiele, Folien und ausführliche Lösungshinweise aus dem Workshop von Hanna Brozzo und Iring Christopeit vom 28. Oktober 2025 anlässlich dem ISIS-Seminar «Unentgeltliche Vermögensübertragungen im Steuerrecht».Iring Christopeit











