Bekämpfung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen
Am 22. Dezember 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf zur Bekämpfung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen innerhalb der EU. Die unter ATAD III einzuordnende Richtlinie auferlegt Briefkastengesellschaften Reportingpflichten und führt bei Nicht-Erfüllung bestimmter Substanzkriterien zum Verlust von Steuervorteilen.
Besteuerung der digitalen Wirtschaft – Einigung der OECD auf globale Steuerreform (Pillar One and Two)
137 Staaten der Organization for Economic Co-operation and Development (OECD) – darunter die Schweiz – haben am 8. Oktober 2021 einer umfassenden globalen Steuerreform zugestimmt. Mit der globalen Steuerreform sollen eine weltweite Umverteilung der Gewinne multinationaler Konzerne mit einem Umsatz von über 20 Milliarden Euro (Pillar One) und eine globale Mindestbesteuerung von 15% für multinationale Konzerne mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro (Pillar Two) eingeführt werden. Die Umsetzung der Reform wird die Unternehmen, aber auch die Staaten vor grosse Herausforderungen stellen. Pillar One wird dazu führen, dass multinationale Konzerne auch dann in einem Staat steuerpflichtig werden, wenn sie in diesem Staat über keine physischen Einrichtungen wie Büros oder Räumlichkeiten verfügen. Mindestens 25% des Gewinnes, welcher 10% des Umsatzes übersteigt, soll unabhängig vom Vorhandensein einer physischen Präsenz in den Staaten besteuert werden, in welchen die Umsätze erzielt werden. Pillar Two wird eine globale Mindeststeuer von 15% einführen. Der Steuersatz wird auf Stufe der jeweiligen Staaten und nicht auf Stufe der einzelnen Unternehmen berechnet. Zudem werden für die Berechnung der globalen Mindeststeuer der steuerbare Gewinn und das steuerbare Nettoeinkommen, ein internationaler Rechnungsstandard und nicht die lokale Gesetzgebung, wie z.B. das Schweizerische Handelsrecht, massgeblich sein. Dieser Artikel erklärt die Funktionsweise der Pillar One und Two, die aktuell vorgesehene Umsetzung der Reform in der Schweiz, deren Auswirkungen auf den globalen Steuer- und Standortwettbewerb und auf in der Schweiz ansässige Unternehmen.
Extraterritorialer Statuswechsel durch Einführung der Income Inclusion Rule
Mit der Einführung der Income Inclusion Rule (IIR) muss die Schweiz zukünftig auch bisher unversteuerte stille Reserven und Goodwill von niedrig bzw. nicht besteuerten ausländischen Tochtergesellschaften bei der Realisation besteuern, die vor dem 1. Januar 2024 geschaffen wurden. Es kommt damit analog zur STAF zu einem Statuswechsel. Dieser Aufsatz ist ein Gedankenspiel, ob dieser Statuswechsel verfassungsmässig und steuersystematisch nicht ebenfalls einen gewinnsteuerlichen Step-up zur Folge haben müsste.
Steuerumgehung mittels Offshore-Strukturen
Am Sonntagabend den 4. Oktober 2021 veröffentlichten verschiedene Medien weltweit gleichzeitig die sogenannten «Pandora Papers», welche erneut diversen Personen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung mittels Strukturen, sei es in Form von Stiftungen, Trusts oder Gesellschaften mit Sitz in sogenannten Steueroasen, vorwerfen. Bereits zuvor gab es ähnliche Enthüllungen, nämlich im April 2016 in den «Panama Papers» und im November 2017 in den «Paradise Papers». All diesen Enthüllungen ist gemeinsam, dass sie auf Datenleaks basieren und medienwirksam auf prominente Personen aus Politik, Wirtschaft, Sport und Unterhaltung abzielen. Die Enthüllungen haben zu einem verstärkten Ruf nach Transparenz und zu zunehmend strengeren Compliance-Vorschriften geführt. Den Medien ist allerdings auch zu entnehmen, dass es sich bei diesen Offshore-Gesellschaften um legale Strukturen handelt, mit welchen Steuern optimiert, nicht aber hinterzogen werden. Stiftungen und Trusts sind durchaus legale Strukturen, die in der Regel nicht aus rein steuerlichen Überlegungen errichtet werden. Dennoch können solche (Offshore-)Strukturen zu einer Unterbesteuerung führen, wenn sie von den schweizer Steuerämtern als steuerlich transparent behandelt werden und der Stifter/Trustee und/oder Begünstigte mit Wohnsitz in der Schweiz die Vermögenswerte und Erträge nicht deklariert hat.
Inkrafttreten des Änderungsprotokolls zum DBA mit Armenien
Gemäss Mitteilung des SIF ist das Änderungsprotokoll zum DBA mit Armenien am 2. Mai 2023 Kraft getreten. Die meisten Änderungen sind ab 1. Januar 2024 anwendbar.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den Vereinigten Arabischen Emiraten
Der Bundesrat hat am 4. Mai 2022 die Botschaft zum Änderungsprotokoll des DBA mit VAE verabschiedet.
Schweiz und Italien unterzeichnen Erklärung, wonach die Schweiz von der italienischen schwarzen Liste gestrichen werden soll
Bundesrätin Karin Keller-Sutter und der italienische Finanzminister Giancarlo Giorgetti haben am 20. April 2023 eine politische Erklärung zur Regelung offener Steuerfragen unterzeichnet.
Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF hat am 13. April 2023 bekannt gegeben, dass die zuständigen Behörden der Schweiz und Deutschlands eine Konsultationsvereinbarung zur Anwendung von Artikel 15 Absatz 4 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Deutschland abgeschlossen haben.
ESTV publiziert Rundschreiben «Merkblätter und DBA-Übersichten für die Quellensteuer»
Mit dem Rundschreiben Merkblätter für die Quellenbesteuerung und Übersichten über die Doppelbesteuerungsabkommen vom 27. Januar 2023 informiert die ESTV über Änderungen in den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), den verschiedenen Quellensteuer-Merkblättern und den zugehörigen DBA-Übersichten mit Stand per 1. Januar 2023.
Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland betreffend Abzugssteuern
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF gibt bekannt, dass die zuständigen Behörden der Schweiz und Deutschlands eine Konsultationsvereinbarung über das Verfahren zur Entlastung von deutschen Abzugssteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren unter dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland geschlossen haben.
Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich über das grenzüberschreitende Homeoffice
Gemäss Medienmitteilungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und des Eidgenössisches Finanzdepartements (EFD) vom 22. Dezember 2022 haben sich die Schweiz und Frankreich auf eine Lösung für die Besteuerung des Einkommens des Homeoffice geeinigt, welche ab dem 1. Januar 2023 gilt. Demnach können pro Jahr bis zu 40 Prozent der Arbeitszeit im Homeoffice geleistet werden, ohne dass dies Auswirkungen auf den Staat der Besteuerung der Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit hat – insbesondere für Grenzgängerinnen und Grenzgänger.
Homeoffice - Keine Verlängerung der Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Italien
Am 22. Dezember 2022 hat das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) bekanntgegeben, dass die Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Italien vom 18./19. Juni 2020, die unter anderem ausserordentliche und vorläufige Sonderregelungen für die Besteuerung von Homeoffice beinhaltet, lediglich bis zum 31. Januar 2023 in Kraft bleibt.
Quellensteuern
Workshop von Dominique Frison und Jennifer Herren anlässlich des ISIS)-Seminars vom 22. Mai 2025 mit dem Titel «Quellensteuern»
Sozialversicherungsrecht
Workshop von Franziska Stadtherr und Andreas Schiek anlässlich des ISIS)-Seminars vom 22. Mai 2025 mit dem Titel «Sozialversicherungsrecht»
Rechtsmittelverfahren unter Berücksichtigung interkantonaler und internationaler Aspekte (2 Teile)
Workshop von Ruth Bloch-Riemer und Toni Hess anlässlich des ISIS)-Seminars vom 05. Mai 2025 mit dem Titel «Rechtsmittelverfahren unter Berücksichtigung interkantonaler und internationaler Aspekte (2 Teile)»