Besteuerung der digitalen Wirtschaft – Einigung der OECD auf globale Steuerreform (Pillar One and Two)
137 Staaten der Organization for Economic Co-operation and Development (OECD) – darunter die Schweiz – haben am 8. Oktober 2021 einer umfassenden globalen Steuerreform zugestimmt. Mit der globalen Steuerreform sollen eine weltweite Umverteilung der Gewinne multinationaler Konzerne mit einem Umsatz von über 20 Milliarden Euro (Pillar One) und eine globale Mindestbesteuerung von 15% für multinationale Konzerne mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro (Pillar Two) eingeführt werden. Die Umsetzung der Reform wird die Unternehmen, aber auch die Staaten vor grosse Herausforderungen stellen. Pillar One wird dazu führen, dass multinationale Konzerne auch dann in einem Staat steuerpflichtig werden, wenn sie in diesem Staat über keine physischen Einrichtungen wie Büros oder Räumlichkeiten verfügen. Mindestens 25% des Gewinnes, welcher 10% des Umsatzes übersteigt, soll unabhängig vom Vorhandensein einer physischen Präsenz in den Staaten besteuert werden, in welchen die Umsätze erzielt werden. Pillar Two wird eine globale Mindeststeuer von 15% einführen. Der Steuersatz wird auf Stufe der jeweiligen Staaten und nicht auf Stufe der einzelnen Unternehmen berechnet. Zudem werden für die Berechnung der globalen Mindeststeuer der steuerbare Gewinn und das steuerbare Nettoeinkommen, ein internationaler Rechnungsstandard und nicht die lokale Gesetzgebung, wie z.B. das Schweizerische Handelsrecht, massgeblich sein. Dieser Artikel erklärt die Funktionsweise der Pillar One und Two, die aktuell vorgesehene Umsetzung der Reform in der Schweiz, deren Auswirkungen auf den globalen Steuer- und Standortwettbewerb und auf in der Schweiz ansässige Unternehmen.
Extraterritorialer Statuswechsel durch Einführung der Income Inclusion Rule
Mit der Einführung der Income Inclusion Rule (IIR) muss die Schweiz zukünftig auch bisher unversteuerte stille Reserven und Goodwill von niedrig bzw. nicht besteuerten ausländischen Tochtergesellschaften bei der Realisation besteuern, die vor dem 1. Januar 2024 geschaffen wurden. Es kommt damit analog zur STAF zu einem Statuswechsel. Dieser Aufsatz ist ein Gedankenspiel, ob dieser Statuswechsel verfassungsmässig und steuersystematisch nicht ebenfalls einen gewinnsteuerlichen Step-up zur Folge haben müsste.
Steuerumgehung mittels Offshore-Strukturen
Am Sonntagabend den 4. Oktober 2021 veröffentlichten verschiedene Medien weltweit gleichzeitig die sogenannten «Pandora Papers», welche erneut diversen Personen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung mittels Strukturen, sei es in Form von Stiftungen, Trusts oder Gesellschaften mit Sitz in sogenannten Steueroasen, vorwerfen. Bereits zuvor gab es ähnliche Enthüllungen, nämlich im April 2016 in den «Panama Papers» und im November 2017 in den «Paradise Papers». All diesen Enthüllungen ist gemeinsam, dass sie auf Datenleaks basieren und medienwirksam auf prominente Personen aus Politik, Wirtschaft, Sport und Unterhaltung abzielen. Die Enthüllungen haben zu einem verstärkten Ruf nach Transparenz und zu zunehmend strengeren Compliance-Vorschriften geführt. Den Medien ist allerdings auch zu entnehmen, dass es sich bei diesen Offshore-Gesellschaften um legale Strukturen handelt, mit welchen Steuern optimiert, nicht aber hinterzogen werden. Stiftungen und Trusts sind durchaus legale Strukturen, die in der Regel nicht aus rein steuerlichen Überlegungen errichtet werden. Dennoch können solche (Offshore-)Strukturen zu einer Unterbesteuerung führen, wenn sie von den schweizer Steuerämtern als steuerlich transparent behandelt werden und der Stifter/Trustee und/oder Begünstigte mit Wohnsitz in der Schweiz die Vermögenswerte und Erträge nicht deklariert hat.
Bundesrat setzt neue rechtliche Grundlagen zur Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich in Kraft
Im StADG werden die Bestimmungen des bestehenden nationalen Bundesgesetzes vom 22. Juni 1951 über die Durchführung von zwischenstaatlichen Abkommen des Bundes zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und die darauf basierenden Verordnungen soweit notwendig übernommen und mit neuen Bestimmungen ergänzt. Es regelt neu die wesentlichen Punkte zur Entlastung der Verrechnungssteuer sowie Strafbestimmungen im Zusammenhang mit der Entlastung von Quellensteuern auf Kapitalerträgen. Ebenso regelt es wie Verständigungsverfahren innerstaatlich durchgeführt werden sollen, wenn das anwendbare Abkommen keine abweichenden Bestimmungen dazu enthält.
ESTV publiziert Schlussverfügungen zum FATCA-Abkommen
Am 22. Oktober 2021 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) den Erlass von Schlussverfügungen gemäss Art. 5 Ziff. 3 lit. b FATCA-Abkommen mitgeteilt.
Vorsitzende des OECD Forum on Tax Administration (FTA) und des Joint International Task Force on Shared Intelligence and Collaboration (JITSIC) veröffentlichen Statement zu Pandora Papers
Am 14. Oktober 2021 haben der Vorsitzende des OECD Forum on Tax Administration (FTA) sowie der Vorsitzende von dessen Joint International Task Force on Shared Intelligence and Collaboration (JITSIC) haben ein gemeinsames Statement zu den Pandora Papers veröffentlicht.
Bundesrat Ueli Maurer am Treffen der G20-Finanzminister und an der Jahrestagung von IWF und Weltbank
Am 9. und 10. Juli 2021 nahm Bundesrat Ueli Maurer, gemeinsam mit SNB-Präsiden Thomas Jordan, am Treffen der G20-Finanzminister und -Notenbankgouverneure teil.
Informationsaustausch mit 96 Staaten zu rund 3.3 Mio. Finanzkonten
Gemäss der Medienmitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) vom 7. Oktober 2019 hat die ESTV mit 96 Staaten Informationen über Finanzkonten ausgetauscht. Der Austausch erfolgt im Rahmen des globalen Standards zum automatischen Informationsaustausch (AIA).
ESTV veröffentlicht FATCA-Schlussverfügungen (III; Nachtrag)
Am 30. September 2021 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) den Erlass von Schlussverfügungen gemäss Art. 5 Ziff. 3 lit. b FATCA-Abkommen mitgeteilt.
Medienmitteilung zur Position der Schweiz in Zusammenhang mit dem Statement on a Two-Pillar Solution to Address the Tax Challenges Arising from the Digitalisation of the Economy
Das Inclusive Framework der OECD (inkl. Schweiz), hat am 8. Oktober 2021 die Eckwerte zur künftigen Besteuerung von grossen, international tätigen Unternehmen konkretisiert (siehe hierzu unseren Beitrag vom 9. Oktober 2021). Die Schweiz fordert gemäss Medienmitteilung, dass bei deren Umsetzung die Interessen kleiner, wirtschaftsstarker Länder berücksichtigt werden und Rechtssicherheit für betroffene Unternehmen geschaffen wird.
OECD veröffentlicht Eckwerte zur künftigen Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft (Statement on a Two-Pillar Solution to Address the Tax Challenges Arising from the Digitalisation of the Economy)
Am 8. Oktober 2021 hat die OECD das "Statement on a Two-Pillar Solution to Address the Tax Challenges Arising from the Digitalisation of the Economy" veröffentlicht. Das Dokument konkretisiert die Eckwerte zur künftigen Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft auf Basis von zwei Pfeilern (Pillars).
ISIS-Seminarordner «Unentgeltliche Vermögensübertragung im Steuerrecht»
Alle Unterlagen aus dem ISIS)-Seminar «Unentgeltliche Vermögensübertragung im Steuerrecht» vom 28. Oktober 2025 unter der Leitung von Peter Mäusli-Allenspach in einem PDF-Dokument. Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen der einzelnen Workshops gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung.
Praxisbeispiele zu grenzüberschreitenden Sachverhalten im Verhältnis zu Deutschland
Fallbeispiele, Folien und ausführliche Lösungshinweise aus dem Workshop von Hanna Brozzo und Iring Christopeit vom 28. Oktober 2025 anlässlich dem ISIS-Seminar «Unentgeltliche Vermögensübertragungen im Steuerrecht».










