Gute Nachricht: Art. 23 VStG i.V.m. Art. 70d VStG gilt auch für Rückleistungsbegehren nach Art. 58 VStG
Seit 1. Januar 2019 ist Art. 23 VStG i.V.m. Art. 70d VStG betreffend Nichtverwirkung der Rückerstattung der Verrechnungssteuer in Kraft. Die neue Regelung gilt für noch nicht rechtskräftig entschiedene Ansprüche seit dem 1. Januar 2014. Gemäss einem neuen Bundesgerichtsentscheid gilt die Regelung auch für Fälle, in denen ein Steueramt Einkünfte aufrechnete und die Verrechnungssteuer rückerstattete, diese jedoch nach einer Kürzungsverfügung der EStV wieder zurückverlangte und die steuerpflichtige Person dagegen ein Rechtsmittel ergriff.
Rückerstattung der Verrechnungssteuer nach dem neuen Art. 23 Abs. 2 VStG – eine Auslegeordnung
Die Rückerstattung der Verrechnungssteuer an inländische Leistungsempfänger setzt u.a. voraus, dass die verrechnungssteuerbelasteten Einkünfte und das diesen zugrundeliegende Vermögen «ordnungsgemäss» deklariert werden.
Zahlungen an Mitarbeiter von Dritten – steuerbares Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit
Eine Kommentierung des Entscheids des Bundesgerichts vom 15. März 2019 2C_703/2017.
Investieren in Kunst – Bereitet Pablo Picasso auch nach der Steuerrechnung noch Freude? Der gefälschte, der gestohlene und der echte Picasso im Lichte des Zivil- und Steuerrechts
«Bereitet Pablo Picasso auch nach der Steuerrechnung noch Freude?» Die Antwort auf die Ausgangsfrage hängt davon ab, ob man einen gefälschten, einen gestohlenen oder einen echten Picasso gekauft hat. Wir müssen somit die Ausgangsfrage im ersten Schritt im Lichte des Zivilrechts und im zweiten Schritt im Lichte des Steuerrechts untersuchen. Ein Zürcher Kunstsammler wird uns auf diesem Weg begleiten. So viel vorneweg: Beim Kauf eines echten Picassos herrscht auch nach der Steuerrechnung noch Freude. Die Freude an einem echten Picasso ist grösser als das Ärgernis der jährlich vom Fiskus zugestellten Vermögenssteuerrechnung! Die Freude an einem echten Picasso können wir etwas besser verstehen, wenn wir einen Blick zurückwerfen auf das Basler Picasso-Jahr 1967.
Bundesrat lehnt Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» ab
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2019 die Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» behandelt und beauftragt das EFD, eine Botschaft mit dem Antrag auf Ablehnung ohne Gegenvorschlag auszuarbeiten.
Rundschreiben: Liste der Kantone mit unterschiedlichen Eigenmietwerten für die kantonalen Steuern und die direkte Bundessteuer ab Steuerperiode 2018
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 9. Juli 2019 ein Rundschreiben publiziert, das eine Liste der Kantone mit unterschiedlichen Eigenmietwerten für die kantonalen Steuern und die direkte Bundessteuer ab Steuerperiode 2018 enthält.
FDK nimmt Stellung zur teilweisen Abschaffung des Eigenmietwerts
Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) hat in einer Medienmitteilung vom 13. Juni 2019 Stellung genommen zum Vorschlag der vorberatenden Kommission des Ständerates, der eine Reform der Wohneigentumsbesteuerung vorsieht.
Bundesgericht hebt Abstimmung zur Heiratsstrafe auf
Das Bundesgericht hebt die Abstimmung von 2016 über die Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» auf. Die unvollständigen und intransparenten Informationen des Bundesrates hätten die Abstimmungsfreiheit der Stimmberechtigten verletzt. Angesichts der knappen Ablehnung der Vorlage und der Schwere der Unregelmässigkeiten sei es möglich, dass das Abstimmungsresultat anders hätte ausfallen können.
Anpassung der Kursliste betreffend die Direkte Bundessteuer 2018
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 11. März 2019 eine Anpassung bei den Kurslisten (ICTax) betreffend die Direkte Bundessteuer 2018 publiziert.
Rundschreiben «Liste der Anbieter von anerkannten Vorsorgeprodukten der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a)»
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 8. Februar 2019 das Rundschreiben «Liste der rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen der Säule 3b» publiziert.
Erhöhung der Steuerabzüge für die Krankenkassenprämie
Weiter hat die Kommission zwei Motionen beraten, die eine Erhöhung der Abzüge für Krankenkassenprämien bei der direkten Bundessteuer fordern. Mit 9 zu 3 Stimmen überwiesen wurde die Motion Grin (17.3171), die die heutigen Abzüge nahezu verdoppeln möchte. Für die Mehrheit der Kommissionsmitglieder sind Krankenkassenprämien Zwangsabgaben und Teil der unvermeidlichen Lebenshaltungskosten. Höhere Abzüge seien dadurch sowie durch das starke Wachstum der Prämien über die letzten Jahre gerechtfertigt. Eine Minderheit lehnt die Motion ab, da höhere Einkommen überproportional profitieren würden. Die Motion Lehmann/Regazzi (15.4027), die selbstbezahlte Krankenkassenprämien nach Einkommen abgestuft vollständig steuerlich abzugsfähig machen möchte, wurde mit 8 zu 4 Stimmen abgelehnt. Die Abstufung sei problematisch und verkompliziere das Steuersystem.
Besteuerung von Verwaltungsrats- und Stiftungsratshonoraren
Fallbeispiele und ausführliche Lösungshinweise von Laetitia Fracheboud und Olivier Margraf. Dieser Workshop war Teil des ISIS-Seminars «Vorsorge und Versicherung» vom 22. und 23. September 2025.
Kapitalbezüge aus Vorsorge (inkl. Teilbezüge)
Fallbeispiele und ausführliche Lösungshinweise von Stefan Oesterhelt und Sirgit Meier. Der Workshop war Teil des ISIS-Seminars «Vorsorge und Versicherung» vom 22.+23. September 2025.
Abgaberechtliche Herausforderungen von Personenunternehmen (2025)
Workshop von Susanne Schreiber und Toni Hess anlässlich des ISIS)-Seminars vom 02. + 03. Juni 2025 mit dem Titel «Abgaberechtliche Herausforderungen von Personenunternehmen»
ISIS)-Seminarordner «Arbeitswelt in Bewegung: Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Herausforderungen (2025)»
Alle Unterlagen aus dem ISIS)-Seminar «Arbeitswelt in Bewegung: Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Herausforderungen» vom 22. Mai 2025 unter der Leitung von Petra Caminada in einem PDF-Dokument. Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen der einzelnen Workshops gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung.











