Gute Nachricht: Art. 23 VStG i.V.m. Art. 70d VStG gilt auch für Rückleistungsbegehren nach Art. 58 VStG
Seit 1. Januar 2019 ist Art. 23 VStG i.V.m. Art. 70d VStG betreffend Nichtverwirkung der Rückerstattung der Verrechnungssteuer in Kraft. Die neue Regelung gilt für noch nicht rechtskräftig entschiedene Ansprüche seit dem 1. Januar 2014. Gemäss einem neuen Bundesgerichtsentscheid gilt die Regelung auch für Fälle, in denen ein Steueramt Einkünfte aufrechnete und die Verrechnungssteuer rückerstattete, diese jedoch nach einer Kürzungsverfügung der EStV wieder zurückverlangte und die steuerpflichtige Person dagegen ein Rechtsmittel ergriff.
Rückerstattung der Verrechnungssteuer nach dem neuen Art. 23 Abs. 2 VStG – eine Auslegeordnung
Die Rückerstattung der Verrechnungssteuer an inländische Leistungsempfänger setzt u.a. voraus, dass die verrechnungssteuerbelasteten Einkünfte und das diesen zugrundeliegende Vermögen «ordnungsgemäss» deklariert werden.
Zahlungen an Mitarbeiter von Dritten – steuerbares Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit
Eine Kommentierung des Entscheids des Bundesgerichts vom 15. März 2019 2C_703/2017.
Investieren in Kunst – Bereitet Pablo Picasso auch nach der Steuerrechnung noch Freude? Der gefälschte, der gestohlene und der echte Picasso im Lichte des Zivil- und Steuerrechts
«Bereitet Pablo Picasso auch nach der Steuerrechnung noch Freude?» Die Antwort auf die Ausgangsfrage hängt davon ab, ob man einen gefälschten, einen gestohlenen oder einen echten Picasso gekauft hat. Wir müssen somit die Ausgangsfrage im ersten Schritt im Lichte des Zivilrechts und im zweiten Schritt im Lichte des Steuerrechts untersuchen. Ein Zürcher Kunstsammler wird uns auf diesem Weg begleiten. So viel vorneweg: Beim Kauf eines echten Picassos herrscht auch nach der Steuerrechnung noch Freude. Die Freude an einem echten Picasso ist grösser als das Ärgernis der jährlich vom Fiskus zugestellten Vermögenssteuerrechnung! Die Freude an einem echten Picasso können wir etwas besser verstehen, wenn wir einen Blick zurückwerfen auf das Basler Picasso-Jahr 1967.
Vereinfachte Besteuerung der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen
Die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen soll gemäss Beschluss der Eidgenössischen Räte mit einer Pauschale besteuert werden können, die neu auch die Fahrkosten zum Arbeitsort umfasst. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat hierzu am 28. Juni 2019 eine Verordnungsänderung in die Vernehmlassung geschickt.
Bundesrat verabschiedet Zusatzbotschaft zur Beseitigung der «Heiratsstrafe»
Der Bundesrat hat am 14. August 2019 die Zusatzbotschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (Ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung) verabschiedet.
Bundesrat lehnt Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» ab
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2019 die Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» behandelt und beauftragt das EFD, eine Botschaft mit dem Antrag auf Ablehnung ohne Gegenvorschlag auszuarbeiten.
Rundschreiben: Liste der Kantone mit unterschiedlichen Eigenmietwerten für die kantonalen Steuern und die direkte Bundessteuer ab Steuerperiode 2018
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 9. Juli 2019 ein Rundschreiben publiziert, das eine Liste der Kantone mit unterschiedlichen Eigenmietwerten für die kantonalen Steuern und die direkte Bundessteuer ab Steuerperiode 2018 enthält.
FDK nimmt Stellung zur teilweisen Abschaffung des Eigenmietwerts
Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) hat in einer Medienmitteilung vom 13. Juni 2019 Stellung genommen zum Vorschlag der vorberatenden Kommission des Ständerates, der eine Reform der Wohneigentumsbesteuerung vorsieht.
Bundesgericht hebt Abstimmung zur Heiratsstrafe auf
Das Bundesgericht hebt die Abstimmung von 2016 über die Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» auf. Die unvollständigen und intransparenten Informationen des Bundesrates hätten die Abstimmungsfreiheit der Stimmberechtigten verletzt. Angesichts der knappen Ablehnung der Vorlage und der Schwere der Unregelmässigkeiten sei es möglich, dass das Abstimmungsresultat anders hätte ausfallen können.
ISIS-Seminarordner «Unentgeltliche Vermögensübertragung im Steuerrecht»
Alle Unterlagen aus dem ISIS)-Seminar «Unentgeltliche Vermögensübertragung im Steuerrecht» vom 28. Oktober 2025 unter der Leitung von Peter Mäusli-Allenspach in einem PDF-Dokument. Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen der einzelnen Workshops gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung.
Praxisbeispiele zu grenzüberschreitenden Sachverhalten im Verhältnis zu Deutschland
Fallbeispiele, Folien und ausführliche Lösungshinweise aus dem Workshop von Hanna Brozzo und Iring Christopeit vom 28. Oktober 2025 anlässlich dem ISIS-Seminar «Unentgeltliche Vermögensübertragungen im Steuerrecht».










