Gewinnsteuerliche Verlagerungen von Betrieben, Funktionen und Vermögenswerten im Mehrwertsteuerrecht
Im Rahmen der STAF wurde bei der Gewinnsteuer auf Stufe Bund, Kantone und Gemeinden eine gesetzliche Grundlage zur Erfassung von grenzüberschreitenden In- und Outbound-Verlagerungen von Betrieben, Funktionen und Vermögenswerten geschaffen. Es stellt sich die Frage, wie solche Verlagerungen mehrwertsteuerlich zu behandeln sind. Die Behandlung ist namentlich bei Inbound-Verlagerungen in Branchen mit einer reduzierten Vorsteuerquote von Relevanz. Als Ausfluss des «Dual-Entity»-Ansatzes sind Verlagerungen innerhalb des gleichen Rechtssubjekts zwischen Hauptsitz und Betriebsstätte von Interesse.
Editorial zur Schwerpunktausgabe «Umsetzung der STAF»
Beim zsis freuen wir uns, für die Unternehmenssteuerreform eine Übersicht über die Umsetzungen in den einzelnen Kantonen geben zu können. Die Autorinnen und Autoren informieren dabei nicht nur über die Senkung des Gewinnsteuersatzes, sondern beleuchten auch den Wechsel von den Steuerprivilegien zur ordentlichen Unternehmensbesteuerung. Sie berichten zudem über die sonstigen kantonalen Besonderheiten.
Übersicht über die Umsetzung der STAF auf Bundesebene und in den Kantonen
Nach einem beispiellosen gesetzgeberischen Prozess hat das Schweizer Volk am 19. Mai 2019 das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) angenommen und damit die internationale Akzeptanz unseres Steuersystems wiederhergestellt. Neben der Aufhebung der Sonderregelungen für Statusgesellschaften wurde mit der Einführung der Patentbox, der Regelung für stille Reserven bei Beginn der Steuerpflicht und mit der Zulassung von Sonderabzügen für Forschung und Entwicklung die richtige Balance zwischen internationaler Akzeptanz und Erhaltung der Attraktivität des Steuerstandortes gefunden.
Die Umsetzung der STAF in den Ostschweizer Kantonen – ausgewählte Themen der Gewinn- und Kapitalbesteuerung
Die Ostschweizer Kantone St. Gallen (SG), Thurgau (TG), Appenzell Ausserrhoden (AR) und Appenzell Innerrhoden (AI) haben im Zuge der STAF auf den 1. Januar 2020 eine Reihe von Neuerungen bei der Gewinn- und Kapitalbesteuerung umgesetzt. Der vorliegende Beitrag beleuchtet davon einzelne freiwillige bzw. im StHG nicht harmonisierte Massnahmen. Im Zentrum der Analyse stehen die Anpassungen bei den Gewinnsteuersätzen und bei der Kapitalsteuer, bisherige und künftige Steuererleichterungen, der zusätzliche Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand sowie eine Auswahl von Praxisbesonderheiten.
Entschädigungen von Schweizer Firmen an ausländische Verwaltungsräte
Dieses Video gibt Aufschluss über mögliche Steuerfolgen sowie sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen eines Verwaltungsrats mit Wohnsitz in einem EU-Land bei einer Schweizer Aktiengesellschaft, wenn der Verwaltungsrat gleichzeitig eine selbständige Erwerbstätigkeit in seinem Wohnsitzstaat ausübt.
Verrechnungssteuerrückerstattung trotz Nichtdeklaration in der Steuererklärung - Abstimmung Nationalrat
Wer in der Steuererklärung Einkünfte nicht deklariert hat, soll die Verrechnungssteuer trotzdem zurückerhalten, sofern er fahrlässig handelte. Der Nationalrat hat dieser Änderung zugestimmt, will aber erheblich weiter gehen als der Bundesrat.
Steuervorlage 17 wird mit AHV-Sanierung verknüpft
Die Steuervorlage 17 wird mit der AHV-Sanierung verknüpft. Das hat der Ständerat beschlossen. Dieses Vorgehen soll der Unternehmenssteuerreform zum Durchbruch verhelfen und die Altersvorsorge entlasten.
Steuervorlage 17 (12. April 2018)
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) ist bereits an ihrer Sitzung vom 12. April 2018 einstimmig auf die Steuervorlage 17 eingetreten. An ihrer Sitzung vom 15. Mai 2018 hat sich die WAK-S einstimmig für ein Gesamtkonzept mit folgenden vier zentralen Elementen ausgesprochen:
Abzugsfähigkeit von Bussen und Geldstrafen
Das Bundesgericht hatte im Entscheid vom 26. September 2016 einen Fall zu beurteilen, bei welchem es um die steuerrechtliche Zulässigkeit einer Rückstellung im Zusammenhang mit einer EU-Kartellbusse geht. Die betroffene X. AG hatte gegen den Einspracheentscheid des kantonalen Steueramts Zürich Beschwerde und Rekurs beim Steuerrekursgericht des Kantons Zürich erhoben, welches die Beschwerde guthiess. Gegen diesen Entscheid beschwerte sich das kantonale Steueramt ohne Erfolg beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: Dieses wies die Beschwerde mit Urteil vom 9. Juli 2014 sowohl betreffend die Staats- und Gemeindesteuern als auch betreffend die direkte Bundessteuer ab. Daraufhin erhob das kantonale Steueramt Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht.
Aktuelles zur Besteuerung von Unternehmensumstrukturierungen (2025)
Workshop von Stefan Oesterhelt und Daniel Strahm anlässlich des ISIS)-Seminars vom 02. + 03. Juni 2025 mit dem Titel «Aktuelles zur Besteuerung von Unternehmensumstrukturierungen»
Update zur Verrechnungssteuer und zu den Stempelabgaben (2025)
Workshop von Thomas Jaussi und Markus Küpfer anlässlich des ISIS)-Seminars vom 02. + 03. Juni 2025 mit dem Titel «Update zur Verrechnungssteuer und zu den Stempelabgaben»