Der Ort der tatsächlichen Verwaltung im interkantonalen Verhältnis – eine Beurteilung der jüngsten Rechtsprechung
Dem Ort der tatsächlichen Verwaltung kommt im interkantonalen Verhältnis vermehrt erhöhte Bedeutung zu. Verlegt eine juristische Person ihren statutarischen Sitz in einen anderen Kanton, prüft der Wegzugskanton die im Zuzugskanton vorhandene Substanz. Als massgebende äussere objektive Kriterien gelten dabei Büroräumlichkeiten, Personal und Festnetzanschluss. Der Geschäftstätigkeit, und damit subjektiven Inhalten der Geschäftsführung als solche, werden zu wenig Rechnung getragen. Anhand von drei jüngst ergangenen Gerichtsentscheiden soll diese Problematik einmal mehr vor Augen geführt werden.
Bekämpfung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen
Am 22. Dezember 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf zur Bekämpfung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen innerhalb der EU. Die unter ATAD III einzuordnende Richtlinie auferlegt Briefkastengesellschaften Reportingpflichten und führt bei Nicht-Erfüllung bestimmter Substanzkriterien zum Verlust von Steuervorteilen.
Besteuerung der digitalen Wirtschaft – Einigung der OECD auf globale Steuerreform (Pillar One and Two)
137 Staaten der Organization for Economic Co-operation and Development (OECD) – darunter die Schweiz – haben am 8. Oktober 2021 einer umfassenden globalen Steuerreform zugestimmt. Mit der globalen Steuerreform sollen eine weltweite Umverteilung der Gewinne multinationaler Konzerne mit einem Umsatz von über 20 Milliarden Euro (Pillar One) und eine globale Mindestbesteuerung von 15% für multinationale Konzerne mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro (Pillar Two) eingeführt werden. Die Umsetzung der Reform wird die Unternehmen, aber auch die Staaten vor grosse Herausforderungen stellen. Pillar One wird dazu führen, dass multinationale Konzerne auch dann in einem Staat steuerpflichtig werden, wenn sie in diesem Staat über keine physischen Einrichtungen wie Büros oder Räumlichkeiten verfügen. Mindestens 25% des Gewinnes, welcher 10% des Umsatzes übersteigt, soll unabhängig vom Vorhandensein einer physischen Präsenz in den Staaten besteuert werden, in welchen die Umsätze erzielt werden. Pillar Two wird eine globale Mindeststeuer von 15% einführen. Der Steuersatz wird auf Stufe der jeweiligen Staaten und nicht auf Stufe der einzelnen Unternehmen berechnet. Zudem werden für die Berechnung der globalen Mindeststeuer der steuerbare Gewinn und das steuerbare Nettoeinkommen, ein internationaler Rechnungsstandard und nicht die lokale Gesetzgebung, wie z.B. das Schweizerische Handelsrecht, massgeblich sein. Dieser Artikel erklärt die Funktionsweise der Pillar One und Two, die aktuell vorgesehene Umsetzung der Reform in der Schweiz, deren Auswirkungen auf den globalen Steuer- und Standortwettbewerb und auf in der Schweiz ansässige Unternehmen.
Kollektive Kapitalanlagen mit Grundbesitz: Ausgewählte Fragen in der Handänderungssteuer
In letzter Zeit haben sich bei kollektiven Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz in der Praxis verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der Handänderungssteuer gestellt. Im vorliegenden Beitrag wird geprüft, ob die Übertragung von Grundstücken von einer auf eine andere Fondsleitungsgesellschaft sowie die Übertragung von Grundstücken von einer kollektiven Kapitalanlage auf eine andere die Handänderungssteuer auslöst.
Entschädigungen von Schweizer Firmen an ausländische Verwaltungsräte
Dieses Video gibt Aufschluss über mögliche Steuerfolgen sowie sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen eines Verwaltungsrats mit Wohnsitz in einem EU-Land bei einer Schweizer Aktiengesellschaft, wenn der Verwaltungsrat gleichzeitig eine selbständige Erwerbstätigkeit in seinem Wohnsitzstaat ausübt.
ESTV publiziert Mitteilung zur Besteuerung von Sachauslagen bei kollektiven Kapitalanlagen
In Konkretisierung von Art. 14 StG hält das Kreisschreiben Nr. 24 der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) vom 20. November 2017 über die kollektiven Kapitalanlagen als Gegenstand der Verrechnungssteuer und Stempelabgaben fest, dass Sachauslagen in Form von steuerbaren Urkunden durch einen FCP, eine SICAV oder eine KmGK an den Anleger nicht der Umsatzabgabe unterliegen.
Kreisschreiben Nr. 9 und Nr. 16 der ESTV aufgehoben
Die Kreisschreiben Nr. 16 der ESTV vom 13. Juli 2007 betreffend «Unzulässigkeit des steuerlichen Abzugs von Bestechungsgeldern» und 1-009-DV-2005 vom 22.Juni 2005 betreffend «Nachweis des geschäftsmässig begründeten Aufwands bei Ausland-Ausland Geschäften» wurden beide aufgehoben und durch das Kreisschreiben Nr. 50 vom 13. Juli 2020 ersetzt.
Bundesrat ist gegen die weitgehende Abschaffung der Stempelabgaben
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) hat weitere Abschaffungsschritte bei den Stempelabgaben vorgeschlagen. Diese hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. November 2020 abgelehnt. Hingegen unterstützt er die Forderung, die Emissionsabgabe abzuschaffen. Zudem will er im Rahmen der geplanten Verrechnungssteuerreform die Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen aufheben.
Anpassung SSK-KS 28: Neue Berechnung des Kapitalisierungssatzes und Präzisierung zu Startup-Gesellschaften
Die Schweizerische Steuerkonferenz veröffentlichte am 3. November eine aktualisierte Fassung des SSK-KS 28. Die Aktualisierungen betreffen die Berechnung des Kapitalisierungssatzes zur Ermittlung des Ertragswertes und eine Präzisierung zur Praxis zur Bewertung von Startup-Gesellschaften.
Bundesrat will Too-big-to-fail-Instrumente von Banken bis Ende 2026 von der Verrechnungssteuer ausnehmen
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Oktober 2020 in Bezug auf die Behandlung von Zinsen von Too-big-to-fail-Instrumenten (TBTF) eine Botschaft zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer verabschiedet.
ESTV publiziert Update zum Kreisschreiben Nr. 37 «Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen»
Die ESTV hat am 30. Oktober 2020 ein Update zum Kreisschreiben Nr. 37 «Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen» publiziert.
Aktuelles zur Besteuerung von Unternehmensumstrukturierungen (2025)
Workshop von Stefan Oesterhelt und Daniel Strahm anlässlich des ISIS)-Seminars vom 02. + 03. Juni 2025 mit dem Titel «Aktuelles zur Besteuerung von Unternehmensumstrukturierungen»
Update zur Verrechnungssteuer und zu den Stempelabgaben (2025)
Workshop von Thomas Jaussi und Markus Küpfer anlässlich des ISIS)-Seminars vom 02. + 03. Juni 2025 mit dem Titel «Update zur Verrechnungssteuer und zu den Stempelabgaben»











