Umsetzung der Steuerreform und der AHV-Finanzierung (STAF) im Kanton Solothurn und erste Erfahrungen aus der Praxis
Mit Annahme der STAF am 19. Mai 2019 durch die Schweizer Stimmbevölkerung wurden die kantonalen Steuerprivilegien in allen Kantonen per 1. Januar 2020 aufgehoben und durch Instrumente ersetzt, welche international akzeptiert sind. Während die Solothurner Stimmbevölkerung die STAF auf Bundesebene mit 58.6% der Stimmen guthiess, lehnte sie gleichzeitig die erste kantonale Vorlage zur Umsetzung der STAF, welche eine markante Senkung des Gewinnsteuersatzes vorgesehen hätte, mit 51.4% der Stimmen ab. In der zweiten Vorlage, welche vom Stimmvolk angenommen wurde, konnte man sich auf eine weniger umfangreiche, aber immer noch wesentliche, Absenkung des Gewinnsteuersatzes einigen. Für die Stadt Solothurn wird der effektive Gewinnsteuersatz für juristische Personen ab dem Jahr 2022 beispielsweise noch 15.29% (bisher: 21.23%) betragen. Neben dieser Senkung des Gewinnsteuersatzes und der durch das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) vorgegebenen Gesetzesänderungen, wurden mit der Umsetzung der STAF im Kanton Solothurn einzelne Bestimmungen des Steuergesetzes an das neue Rechnungslegungsrecht angepasst und flankierende Massnahmen im Bereich der natürlichen Personen beschlossen.
Die abnehmende Sicherungsfunktion der Verrechnungssteuer
Editorial zur Schwerpunktausgabe «Verrechnungssteuer» des zsis).
Verrechnungssteuer und Fremdkapital unter Einschluss der geplanten Revision des Verrechnungssteuergesetzes
Verrechnungssteuerlich sind wir fokussiert auf die Verrechnungssteuer auf dem Ertrag von Beteiligungsrechten. Namentlich geldwerte Leistungen beschäftigen uns und führen oft zu emotional tiefgreifenden Erlebnissen und Kontakten mit der Verrechnungssteuer. Desgleichen befassen wir uns ständig mit der Frage nach der Rückerstattung einer geschuldeten Verrechnungssteuer unter Einschluss der Thematik: «Wie kann ich verrechnungssteuerpflichtige Gewinnreserven ins Ausland repatriieren?»
Rückerstattung der Verrechnungssteuer im internationalen Verhältnis
Die Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf Dividenden von Schweizer Gesellschaften durch ausländische Anteilsinhaber kann nur aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und dem Ansässigkeitsstaat des Antragsstellers erfolgen. Um eine Entlastung der Verrechnungsteuer gemäss anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen zu beanspruchen, muss die Ansässigkeit des Antragssteller durch die ausländischen Steuerbehörden bestätigt werden.
Entschädigungen von Schweizer Firmen an ausländische Verwaltungsräte
Dieses Video gibt Aufschluss über mögliche Steuerfolgen sowie sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen eines Verwaltungsrats mit Wohnsitz in einem EU-Land bei einer Schweizer Aktiengesellschaft, wenn der Verwaltungsrat gleichzeitig eine selbständige Erwerbstätigkeit in seinem Wohnsitzstaat ausübt.
Bundesrat genehmigt weitere Eckwerte der Verrechnungssteuerreform
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. September 2019 weitere Eckwerte zur Reform der Verrechnungssteuer verabschiedet. Die Vernehmlassung soll im ersten Quartal 2020 eröffnet werden.
Steuerinformation zur STAF publiziert
Das Team Dokumentation und Steuerinformation hat in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Steuerpolitik einen Artikel «Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung» (STAF) für das Dossier Steuerinformationen erarbeitet.
Annahme der Steuervorlage 17 im Kanton Zürich
Nachdem auf eidgenössischer Ebene das «Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung» (STAF) von Volk und Ständen mit rund 66% angenommen wurde, wurde die kantonale Vorlage mit einem Ja-Anteil von rund 56% ebenfalls angenommen.
ESTV publiziert Arbeitspapier zu Kryptowährungen und ICOs/ITOs
Das Aufkommen und die Verbreitung von Kryptowährungen haben diverse Fragen zur steuerlichen Behandlung dieser Wertrechte aufgeworfen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) legt in einem Arbeitspapier die bisher entwickelte Praxis dar (Stand Ende Mai 2019).
Bundesrat verabschiedet Eckwerte einer Reform der Verrechnungssteuer
Der Bundesrat hat am 26. Juni 2019 beschlossen, die sistierte Reform der Verrechnungssteuer wieder aufzunehmen. Er hat dazu die Zielsetzungen und die Eckwerte verabschiedet.
STAF tritt am 1. Januar 2020 in Kraft
Gemäss Medienmitteilung vom 14. Juni 2019 wird das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) am 1. Januar 2020 vollständig in Kraft treten.
STAF – Abschaffung der Bundespraxen für Prinzipalgesellschaften und Swiss Finance Branches
Im Zuge der Umsetzung der STAF wird die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Bundespraxen für Prinzipalgesellschaften und Swiss Finance Branches ab dem 1. Januar 2020 nicht mehr anwenden.
Annahme der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) (Volksabstimmung vom 19. Mai 2019)
Nachdem im Februar 2017 die Unternehmenssteuerreform III (USR III) abgelehnt wurde, haben die Schweizer Stimmberechtigten über die Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) abgestimmt. Die Vorlage wurde von Volk und Ständen mit rund 66% angenommen (vgl. vorläufige amtliche Endergebnisse).
Aktuelles zur Besteuerung von Unternehmensumstrukturierungen (2025)
Workshop von Stefan Oesterhelt und Daniel Strahm anlässlich des ISIS)-Seminars vom 02. + 03. Juni 2025 mit dem Titel «Aktuelles zur Besteuerung von Unternehmensumstrukturierungen»
Update zur Verrechnungssteuer und zu den Stempelabgaben (2025)
Workshop von Thomas Jaussi und Markus Küpfer anlässlich des ISIS)-Seminars vom 02. + 03. Juni 2025 mit dem Titel «Update zur Verrechnungssteuer und zu den Stempelabgaben»