Umsetzung der Steuerreform und der AHV-Finanzierung (STAF) im Kanton Solothurn und erste Erfahrungen aus der Praxis
Mit Annahme der STAF am 19. Mai 2019 durch die Schweizer Stimmbevölkerung wurden die kantonalen Steuerprivilegien in allen Kantonen per 1. Januar 2020 aufgehoben und durch Instrumente ersetzt, welche international akzeptiert sind. Während die Solothurner Stimmbevölkerung die STAF auf Bundesebene mit 58.6% der Stimmen guthiess, lehnte sie gleichzeitig die erste kantonale Vorlage zur Umsetzung der STAF, welche eine markante Senkung des Gewinnsteuersatzes vorgesehen hätte, mit 51.4% der Stimmen ab. In der zweiten Vorlage, welche vom Stimmvolk angenommen wurde, konnte man sich auf eine weniger umfangreiche, aber immer noch wesentliche, Absenkung des Gewinnsteuersatzes einigen. Für die Stadt Solothurn wird der effektive Gewinnsteuersatz für juristische Personen ab dem Jahr 2022 beispielsweise noch 15.29% (bisher: 21.23%) betragen. Neben dieser Senkung des Gewinnsteuersatzes und der durch das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) vorgegebenen Gesetzesänderungen, wurden mit der Umsetzung der STAF im Kanton Solothurn einzelne Bestimmungen des Steuergesetzes an das neue Rechnungslegungsrecht angepasst und flankierende Massnahmen im Bereich der natürlichen Personen beschlossen.
Die abnehmende Sicherungsfunktion der Verrechnungssteuer
Editorial zur Schwerpunktausgabe «Verrechnungssteuer» des zsis).
Verrechnungssteuer und Fremdkapital unter Einschluss der geplanten Revision des Verrechnungssteuergesetzes
Verrechnungssteuerlich sind wir fokussiert auf die Verrechnungssteuer auf dem Ertrag von Beteiligungsrechten. Namentlich geldwerte Leistungen beschäftigen uns und führen oft zu emotional tiefgreifenden Erlebnissen und Kontakten mit der Verrechnungssteuer. Desgleichen befassen wir uns ständig mit der Frage nach der Rückerstattung einer geschuldeten Verrechnungssteuer unter Einschluss der Thematik: «Wie kann ich verrechnungssteuerpflichtige Gewinnreserven ins Ausland repatriieren?»
Rückerstattung der Verrechnungssteuer im internationalen Verhältnis
Die Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf Dividenden von Schweizer Gesellschaften durch ausländische Anteilsinhaber kann nur aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und dem Ansässigkeitsstaat des Antragsstellers erfolgen. Um eine Entlastung der Verrechnungsteuer gemäss anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen zu beanspruchen, muss die Ansässigkeit des Antragssteller durch die ausländischen Steuerbehörden bestätigt werden.
Entschädigungen von Schweizer Firmen an ausländische Verwaltungsräte
Dieses Video gibt Aufschluss über mögliche Steuerfolgen sowie sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen eines Verwaltungsrats mit Wohnsitz in einem EU-Land bei einer Schweizer Aktiengesellschaft, wenn der Verwaltungsrat gleichzeitig eine selbständige Erwerbstätigkeit in seinem Wohnsitzstaat ausübt.
Neues Kreisschreiben Nr. 6a: Verdecktes Eigenkapital
Am 10. Oktober 2024 hat die ESTV das aktualisierte Kreisschreiben Nr. 6a betreffend «Verdecktes Eigenkapital» publiziert.
Steuern bei der Kostenaufschlagsmethode – ESTV publiziert Stellungnahme zum Urteil des BGer 9C_37/2023
Das Bundesgericht hat sich in seinem Urteil 9C_37/2023 vom 11. Juni 2024 (vgl. unseren Beitrag dazu) unter anderem mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Steueraufwand bei der Anwendung der Kostenaufschlagsmethode im Kontext von Art. 58 Abs. 3 DBG in der Kostenbasis zu berücksichtigen sei oder nicht.
ESTV – Mitteilung Verrechnungssteuer: Deklaration der Reserven aus Kapitaleinlagen
Die ESTV hat am 18. September 2024 die Verwaltungspraxis gemäss Ziff. 9 des Kreisschreibens Nr. 29c über das Kapitaleinlageprinzip vom 23. Dezember 2023 zur Deklaration der Reserven aus Kapitaleinlagen präzisiert.
Internationale Ergänzungssteuer IIR soll 2025 in Kraft treten
Am 4. September 2024 hat der Bundesrat an seiner Sitzung beschlossen, die sog. Income Inclusion Rule (IIR) per 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Diese Regelung soll neben der QDMTT, welche bereits per 1. Januar 2024 eingeführt wurde, sicherstellen, dass die Steuereinnahmen in der Schweiz bleiben.
Übergangslösung für die Too-big-to-fail-Instrumente bei der Verrechnungssteuer
Am 21. August 2024 hat der Bundesrat an seiner Sitzung einer zeitlich befristeten Verlängerung der Sonderregelungen für Zinsen aus TBTF-Instrumenten bis zum 31. Dezember 2031 zugestimmt. Ohne eine zusätzliche Verlängerung würden Zinsen für nach dem 31. Dezember 2026 emittierten TBTF-Instrumenten der Verrechnungssteuer unterliegen.
Einführung der OECD/G20-Mindestbesteuerung auf den 1. Januar 2024
Am 22. Dezember 2023 hat der Bundesrat beschlossen, die Ergänzungssteuer im Inland ab dem 1. Januar 2024 zu erheben.
ESTV publiziert Steuerstatistiken der natürlichen und juristischen Personen 2020
Am 16. November 2023 hat die ESTV die Steuerstatistiken 2020 publiziert.
EFD publiziert ersten Bericht zu kantonalen Massnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung der OECD-Mindeststeuer
Das EFD hat am 8. August 2023 den ersten Bericht zu den erwarteten Auswirkungen der Umsetzung der OECD-Mindeststeuer auf die einzelnen Kantone sowie der geplanten Massnahmen der einzelnen Kantone per 31. Mai 2023 veröffentlicht.
Dienstleistungen
Workshop von Gerhard Foth und Beat Gubelmann anlässlich des ISIS)-Seminars vom 05. Februar 2025 mit dem Titel «Dienstleistungen»
Reorganisationen
Workshop von Patrick Schmid anlässlich des ISIS)-Seminars vom 05. Februar 2025 mit dem Titel «Reorganisationen»