Gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel – ein Begriff, zwei Entwicklungen
Der Begriff des gewerbsmässigen Liegenschaftenhändler im Grundstückgewinnsteuerrecht stellt auf den gleichen Begriff in Rechtsprechung und Praxis bei den Einkommenssteuern ab. Einzige Besonderheit liegt darin, dass dieser Begriff bei der Grundstückgewinnbesteuerung sinngemäss auch auf juristische Personen angewendet werden muss. Die fiskalischen Vorzeichen bei der Grundstückgewinnsteuer sind umgekehrt: Während eine Händlerqualifikation bei der Einkommensbesteuerung zu einer massiven Steuer- und Sozialversicherungsabgabenlast führt, gewährt dieselbe Qualifikation bei der Grundstückgewinnbesteuerung einzig Steuererleichterungen. Wenig überraschend, dass ein und derselbe Begriff sich in unterschiedliche Richtungen entwickelt hat. Welches die neusten Entwicklungen sind, wie stark sie sich in beiden Rechtsgebieten unterscheiden und was eine Publikation der Praxis zu leisten vermag, davon handelt dieser Aufsatz.
Gewinnallokation zwischen Grundstückgewinnsteuer und Gewinnsteuer
Bei Immobiliengesellschaften besteht der Anreiz, möglichst viel Gewinn vom Steuerobjekt «Grundstückgewinn» weg in die Sphäre der Gewinnsteuer zu verschieben. Anstatt den Kauf des Grundstücks, die Entwicklung der Überbauung und die anschliessende Vermarktung über eine einzelne Gesellschaft abzuwickeln, werden die Funktionen auf verschiedene Gesellschaften einer Unternehmensgruppe aufgeteilt. Der vorliegende Aufsatz zeigt die damit verbundenen Probleme der Gewinnverschiebung und mögliche Lösungsansätze auf.
Wann behandelt die Steuerbehörde Dienstbarkeiten als Transaktionen, die einer Grundstückveräusserung gleichkommen?
Der Artikel analysiert die steuerliche Behandlung von Entschädigungen die im Zusammenhang mit der Belastung durch Dienstbarkeiten oder deren Löschung geleistet werden. Im Fokus steht die Frage, ob solche Vorgänge einer Veräusserung gleichkommen und der Grundstückgewinnsteuer unterliegen. Anhand von rechtlichen Kriterien und praktischen Beispielen wird aufgezeigt, wie diese Fälle im Steuerrecht bewertet werden.
Kritische Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung zum gewerbsmässigen Liegenschaftenhändler
Die Gerichte hatten in jüngster Zeit Gelegenheit, sich zum gewerbsmässigen Liegenschaftenhändler zu äussern. Es zeigt sich, dass die üblichen Kriterien, welche die Gewerbsmässigkeit begründen, unterschiedlich stark gewichtet werden. Die nachstehende Abhandlung hat zum Ziel, einen Überblick zu verschaffen, die Gewichtung der einzelnen Kriterien in der Rechtsprechung zu beschreiben und auf mögliche Widersprüche hinzuweisen. Vor allem zeigt die Abhandlung aber auf, dass es kaum möglich ist festzustellen, welche Tatbestandsmerkmale eine Privatperson zum gewerbsmässigen Liegenschaftenhändler machen.
Bundesrat und Parlament empfehlen Reform der Wohneigentumsbesteuerung zur Annahme
Bundesrat und Parlament empfehlen, die Schaffung einer verfassungsrechtlichen Grundlage für kantonale Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften am 28. September 2025 anzunehmen. Die Vorlage ist die Voraussetzung für eine umfassende Reform der Wohneigentumsbesteuerung in der Schweiz, mit der auch der Eigenmietwert abgeschafft werden soll.
Publikationshinweis BR Objektsteuer auf Zweitliegenschaften
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. August 2024 zur Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften Stellung bezogen.
Kanton Zürich - Anpassung der Merkblätter über den Abzug von Liegenschaftsunterhaltskosten und Energiesparmassnahmen sowie Aktualisierung des Zürcher Steuerbuchs
Seit der Steuerperiode 2020 gibt es die neue Abzugsmöglichkeit von Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau (§ 30 Abs. 2 StG) und die Übertragbarkeit von Aufwendungen für Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, sowie von Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau (§ 30 Abs. 2bis StG). Diese Kosten sind in den zwei nachfolgenden Steuerperioden abziehbar, soweit sie in der laufenden Steuerperiode steuerlich nicht vollständig berücksichtigt werden konnten. Dazu wurden die die beiden Merkblätter angepasst:
Rundschreiben: Liste der Kantone mit unterschiedlichen Eigenmietwerten für die kantonalen Steuern und die direkte Bundessteuer ab Steuerperiode 2018
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 9. Juli 2019 ein Rundschreiben publiziert, das eine Liste der Kantone mit unterschiedlichen Eigenmietwerten für die kantonalen Steuern und die direkte Bundessteuer ab Steuerperiode 2018 enthält.
Wohneigentumsbesteuerung: Beratung des Vorentwurfs aufgenommen
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) ist oppositionslos auf den Vorentwurf über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (17.400) eingetreten und hat die Detailberatung weitgehend geführt.
Kanton Zürich: Grundstückgewinnsteuer
Grundstückgewinne von Zürcher Unternehmen unterliegen heute auch dann vollumfänglich der Grundstückgewinnsteuer, wenn diese Unternehmen aus ihrer geschäftlichen Tätigkeit im Kanton Zürich Verluste ausweisen. Demgegenüber können ausserkantonale Unternehmen ihre Geschäftsverluste mit Grundstückgewinnen im Kanton Zürich verrechnen. Diese Ungleichbehandlung soll beseitigt werden. Gemäss der Vorlage, über welche die Zürcher Stimmberechtigten am 10. Juni 2018 abstimmen, sollen auch Zürcher Unternehmen den Geschäftsverlust vom Grundstückgewinn, den sie im Kanton Zürich erzielt haben, abziehen können. Diese Verrechnung von Geschäftsverlust mit Grundstückgewinn reduziert den steuerbaren Grundstückgewinn und damit die geschuldete Grundstückgewinnsteuer. Ist der Geschäftsverlust grösser als der Grundstückgewinn, entfällt die Grundstückgewinnsteuer ganz.
Probleme des Steueraufschubs, insbesondere bei Unternehmensumstrukturierungen sowie Ersatzbeschaffungen von Geschäftsgrundstücken und selbstgenutzten Privatliegenschaften
ISIS)-Seminar vom 11./12. September 2017 - Probleme des Steueraufschubs, insbesondere bei Unternehmensumstrukturierungen sowie Ersatzbeschaffungen von Geschäftsgrundstücken und selbstgenutzten Privatliegenschaften
Besteuerung des Liegenschaftenhandels und Ermittlung des Grundstückgewinns bei Geschäftsgrundstücken (inkl. Verrechnung von Geschäfts- und Grundstückverlusten)
ISIS)-Seminar vom 11-/12. September 2017
Mehrwertsteuerrechtliche Probleme bei Grundstücken, insbesondere bei Überbauung, Nutzung und Veräusserung von Liegenschaften, sowie bei Immobiliengesellschaften
ISIS)-Seminar vom 11./12. September 2017 - Mehrwertsteuerrechtliche Probleme bei Grundstücken, insbesondere bei Überbauung, Nutzung und Veräusserung von Liegenschaften, sowie bei Immobiliengesellschaften










