Besteuerung von Arbeitnehmenden bei grenzüberschreitender Tätigkeit im Home-Office
Sarah Bühler, René Matteotti und Peter Vogt thematisieren die Besteuerung von internationalen Arbeitnehmenden und deren Tätigkeit im Home-Office. Sie geben einen Überblick über die bestehenden Regelungen und legen dabei ein besonderes Augenmerk auf die Grenzgängervereinbarungen mit den Nachbarländern der Schweiz.
Implikationen des Homeoffice für Grenzgängerinnen und Grenzgänger zwischen der Schweiz und Deutschland
Das Arbeiten aus dem Homeoffice hat aufgrund der Corona Pandemie stark an Bedeutung gewonnen. Viele Arbeitgeber haben die Erfahrung gemacht, dass sich Arbeit von zu Hause bewährt und Regelungen eingeführt, die mobiles Arbeiten ermöglichen. Dies betrifft auch Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz. Es sind vielfältige steuerliche Regelungen insbesondere im DBA D-CH sowie sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen zu beachten.
Home-Office und das Grenzgängerabkommen mit Italien
Heute arbeiten rund 85'000 in Italien ansässige Personen in den Grenzkantonen Tessin, Graubünden und Wallis. Das mit Italien abgeschlossene Grenzgängerabkommen ist vor allem für den Kanton Tessin mit seinen rund 75'000 Grenzgängern von grosser Bedeutung, wovon ca. 66'000 als Grenzgänger im Sinne des Abkommens gelten.
Grenzgängerregelung Schweiz-Liechtenstein
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein enthält eine besondere Regelung für Grenzgänger, wonach das im Tätigkeitsstaat erzielte Erwerbseinkommen dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen wird. Erfüllt ein Arbeitnehmer im grenzüberschreitenden Kontext hingegen die für Grenzgänger aufgestellten Kriterien nicht, wird das Erwerbseinkommen in Übereinstimmung mit den allgemeinen Grundsätzen anteilsmässig dem Tätigkeits- und dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen. Vor diesem Hintergrund ergeben sich für Arbeitgeber, welche Grenzgänger aus Liechtenstein oder der Schweiz beschäftigen, unterschiedliche Abklärungs- und Deklarationspflichten.
Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF hat am 16. Oktober 2025 bekannt gegeben, dass die zuständigen Behörden der Schweiz und Deutschlands eine Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zur Anwendung von Artikel 15 Absatz 4 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Deutschland vereinbart haben.
Unterzeichnung und Eröffnung der Vernehmlassung zum Änderungsprotokoll AIA Schweiz-EU in Steuersachen
Mit dem am 20. Oktober 2025 unterzeichneten Änderungsprotokoll zum Abkommen über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten wird das Abkommen an den geänderten OECD-Standard angepasst und mit neuen Bestimmungen zur Amtshilfe bei der Einziehung von Mehrwertsteuerforderungen ergänzt. Die Vernehmlassung dauert bis zum 6. Februar 2026.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Informationsaustausch bei der OECD-Mindestbesteuerung
Am 12. September 2025 hat der Bundesrat an seiner Sitzung die Botschaft zur Genehmigung der völkerrechtlichen Grundlage zum Informationsaustausch bei der OECD-Mindestbesteuerung verabschiedet.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum AIA mit 8 weiteren Partnerstaaten
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. August 2025 die Vernehmlassung zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) mit 8 weiteren Staaten eröffnet. Das Inkrafttreten des AIA mit diesen Partnerstaaten ist per 1. Januar 2027 vorgesehen.
Ergänzungssteuer: Anwendungszeitpunkt der Safe-Harbour-Regeln zu hybriden Arbitragegestaltungen gemäss den administrativen Leitlinien vom 18. Dezember 2023
Die ESTV gibt bekannt, dass die Regeln betreffend der hybriden Arbitragegestaltungen im Rahmen des temporären CbCR-Safe-Harbour der administrativen Leitlinien vom 18. Dezember 2023 auf Geschäftsvorfälle nach dem 18. Dezember 2023 Anwendung finden.
Inkrafttreten des Zusatzabkommens (inbes. Homeoffice) zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich
Das Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich ist am 24. Juli 2025 in Kraft getreten.
ISIS-Seminarordner «Unentgeltliche Vermögensübertragung im Steuerrecht»
Alle Unterlagen aus dem ISIS)-Seminar «Unentgeltliche Vermögensübertragung im Steuerrecht» vom 28. Oktober 2025 unter der Leitung von Peter Mäusli-Allenspach in einem PDF-Dokument. Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen der einzelnen Workshops gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung.
Praxisbeispiele zu grenzüberschreitenden Sachverhalten im Verhältnis zu Deutschland
Fallbeispiele, Folien und ausführliche Lösungshinweise aus dem Workshop von Hanna Brozzo und Iring Christopeit vom 28. Oktober 2025 anlässlich dem ISIS-Seminar «Unentgeltliche Vermögensübertragungen im Steuerrecht».Iring Christopeit











