Besteuerung von Arbeitnehmenden bei grenzüberschreitender Tätigkeit im Home-Office
Sarah Bühler, René Matteotti und Peter Vogt thematisieren die Besteuerung von internationalen Arbeitnehmenden und deren Tätigkeit im Home-Office. Sie geben einen Überblick über die bestehenden Regelungen und legen dabei ein besonderes Augenmerk auf die Grenzgängervereinbarungen mit den Nachbarländern der Schweiz.
Implikationen des Homeoffice für Grenzgängerinnen und Grenzgänger zwischen der Schweiz und Deutschland
Das Arbeiten aus dem Homeoffice hat aufgrund der Corona Pandemie stark an Bedeutung gewonnen. Viele Arbeitgeber haben die Erfahrung gemacht, dass sich Arbeit von zu Hause bewährt und Regelungen eingeführt, die mobiles Arbeiten ermöglichen. Dies betrifft auch Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz. Es sind vielfältige steuerliche Regelungen insbesondere im DBA D-CH sowie sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen zu beachten.
Home-Office und das Grenzgängerabkommen mit Italien
Heute arbeiten rund 85'000 in Italien ansässige Personen in den Grenzkantonen Tessin, Graubünden und Wallis. Das mit Italien abgeschlossene Grenzgängerabkommen ist vor allem für den Kanton Tessin mit seinen rund 75'000 Grenzgängern von grosser Bedeutung, wovon ca. 66'000 als Grenzgänger im Sinne des Abkommens gelten.
Grenzgängerregelung Schweiz-Liechtenstein
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein enthält eine besondere Regelung für Grenzgänger, wonach das im Tätigkeitsstaat erzielte Erwerbseinkommen dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen wird. Erfüllt ein Arbeitnehmer im grenzüberschreitenden Kontext hingegen die für Grenzgänger aufgestellten Kriterien nicht, wird das Erwerbseinkommen in Übereinstimmung mit den allgemeinen Grundsätzen anteilsmässig dem Tätigkeits- und dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen. Vor diesem Hintergrund ergeben sich für Arbeitgeber, welche Grenzgänger aus Liechtenstein oder der Schweiz beschäftigen, unterschiedliche Abklärungs- und Deklarationspflichten.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum AIA mit 8 weiteren Partnerstaaten
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. August 2025 die Vernehmlassung zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) mit 8 weiteren Staaten eröffnet. Das Inkrafttreten des AIA mit diesen Partnerstaaten ist per 1. Januar 2027 vorgesehen.
Ergänzungssteuer: Anwendungszeitpunkt der Safe-Harbour-Regeln zu hybriden Arbitragegestaltungen gemäss den administrativen Leitlinien vom 18. Dezember 2023
Die ESTV gibt bekannt, dass die Regeln betreffend der hybriden Arbitragegestaltungen im Rahmen des temporären CbCR-Safe-Harbour der administrativen Leitlinien vom 18. Dezember 2023 auf Geschäftsvorfälle nach dem 18. Dezember 2023 Anwendung finden.
Inkrafttreten des Zusatzabkommens (inbes. Homeoffice) zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich
Das Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich ist am 24. Juli 2025 in Kraft getreten.
Inkrafttreten des Änderungsprotokolls zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Serbien
Das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Serbien ist am 18. Juli 2025 in Kraft getreten. Mit einzelnen Ausnahmen sind die meisten Änderungen ab dem 1. Januar 2026 anwendbar.
Schweiz und Kroatien unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen
Am 18. Juli 2025 haben die Schweiz und Kroatien ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet.
Ergänzungssteuer: Anrechnung der Residualsteuer als massgebende Steuer bei der schweizerischen Ergänzungssteuer
Am 24. Juli 2025 hat die ESTV eine Mitteilung publiziert, dass im Rahmen der Mindestbesteuerung multinationaler Unternehmensgruppen die Anrechnung der Residualsteuer als massgebende Steuer bei der schweizerischen Ergänzungssteuer anerkannt wird.
Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Schweden
Am 02. Juni 2025 hat das SIF eine Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Schweden veröffentlicht.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Genehmigung der Liste der 74 Partnerstaaten für den automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte
Am 06. Juni 2025 hat der Bundesrat die Botschaft zur Genehmigung der Einführung des internationalen automatischen Informationsaustauschs (AIA) über Kryptowerte mit den relevanten Partnerstaaten verabschiedet. Das Inkrafttreten ist für 2026 geplant mit einem ersten Datenaustausch 2027.
Verrechnungspreisdokumentation – International und Schweiz (2025)
Workshop von Ivo Manatschal, Simona Studer und Thomas Hug anlässlich des ISIS)-Seminars vom 02. + 03. Juni 2025 mit dem Titel «Verrechnungspreisdokumentation – International und Schweiz»
Aktuelle Fälle zum interkantonalen und internationalen Unternehmenssteuerrecht (2025)
Workshop von René Matteotti und Philipp Betschart anlässlich des ISIS)-Seminars vom 02. + 03. Juni 2025 mit dem Titel «Aktuelle Fälle zum interkantonalen und internationalen Unternehmenssteuerrecht»