Bekämpfung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen
Am 22. Dezember 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf zur Bekämpfung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen innerhalb der EU. Die unter ATAD III einzuordnende Richtlinie auferlegt Briefkastengesellschaften Reportingpflichten und führt bei Nicht-Erfüllung bestimmter Substanzkriterien zum Verlust von Steuervorteilen.
Besteuerung der digitalen Wirtschaft – Einigung der OECD auf globale Steuerreform (Pillar One and Two)
137 Staaten der Organization for Economic Co-operation and Development (OECD) – darunter die Schweiz – haben am 8. Oktober 2021 einer umfassenden globalen Steuerreform zugestimmt. Mit der globalen Steuerreform sollen eine weltweite Umverteilung der Gewinne multinationaler Konzerne mit einem Umsatz von über 20 Milliarden Euro (Pillar One) und eine globale Mindestbesteuerung von 15% für multinationale Konzerne mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro (Pillar Two) eingeführt werden. Die Umsetzung der Reform wird die Unternehmen, aber auch die Staaten vor grosse Herausforderungen stellen. Pillar One wird dazu führen, dass multinationale Konzerne auch dann in einem Staat steuerpflichtig werden, wenn sie in diesem Staat über keine physischen Einrichtungen wie Büros oder Räumlichkeiten verfügen. Mindestens 25% des Gewinnes, welcher 10% des Umsatzes übersteigt, soll unabhängig vom Vorhandensein einer physischen Präsenz in den Staaten besteuert werden, in welchen die Umsätze erzielt werden. Pillar Two wird eine globale Mindeststeuer von 15% einführen. Der Steuersatz wird auf Stufe der jeweiligen Staaten und nicht auf Stufe der einzelnen Unternehmen berechnet. Zudem werden für die Berechnung der globalen Mindeststeuer der steuerbare Gewinn und das steuerbare Nettoeinkommen, ein internationaler Rechnungsstandard und nicht die lokale Gesetzgebung, wie z.B. das Schweizerische Handelsrecht, massgeblich sein. Dieser Artikel erklärt die Funktionsweise der Pillar One und Two, die aktuell vorgesehene Umsetzung der Reform in der Schweiz, deren Auswirkungen auf den globalen Steuer- und Standortwettbewerb und auf in der Schweiz ansässige Unternehmen.
Extraterritorialer Statuswechsel durch Einführung der Income Inclusion Rule
Mit der Einführung der Income Inclusion Rule (IIR) muss die Schweiz zukünftig auch bisher unversteuerte stille Reserven und Goodwill von niedrig bzw. nicht besteuerten ausländischen Tochtergesellschaften bei der Realisation besteuern, die vor dem 1. Januar 2024 geschaffen wurden. Es kommt damit analog zur STAF zu einem Statuswechsel. Dieser Aufsatz ist ein Gedankenspiel, ob dieser Statuswechsel verfassungsmässig und steuersystematisch nicht ebenfalls einen gewinnsteuerlichen Step-up zur Folge haben müsste.
Steuerumgehung mittels Offshore-Strukturen
Am Sonntagabend den 4. Oktober 2021 veröffentlichten verschiedene Medien weltweit gleichzeitig die sogenannten «Pandora Papers», welche erneut diversen Personen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung mittels Strukturen, sei es in Form von Stiftungen, Trusts oder Gesellschaften mit Sitz in sogenannten Steueroasen, vorwerfen. Bereits zuvor gab es ähnliche Enthüllungen, nämlich im April 2016 in den «Panama Papers» und im November 2017 in den «Paradise Papers». All diesen Enthüllungen ist gemeinsam, dass sie auf Datenleaks basieren und medienwirksam auf prominente Personen aus Politik, Wirtschaft, Sport und Unterhaltung abzielen. Die Enthüllungen haben zu einem verstärkten Ruf nach Transparenz und zu zunehmend strengeren Compliance-Vorschriften geführt. Den Medien ist allerdings auch zu entnehmen, dass es sich bei diesen Offshore-Gesellschaften um legale Strukturen handelt, mit welchen Steuern optimiert, nicht aber hinterzogen werden. Stiftungen und Trusts sind durchaus legale Strukturen, die in der Regel nicht aus rein steuerlichen Überlegungen errichtet werden. Dennoch können solche (Offshore-)Strukturen zu einer Unterbesteuerung führen, wenn sie von den schweizer Steuerämtern als steuerlich transparent behandelt werden und der Stifter/Trustee und/oder Begünstigte mit Wohnsitz in der Schweiz die Vermögenswerte und Erträge nicht deklariert hat.
Inkrafttreten des Änderungsprotokolls zum DBA mit Japan
Das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Japan ist in Kraft getreten. Mit Ausnahme einzelner Bestimmungen sind die meisten Änderungen ab dem 1. Januar 2023 anwendbar.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des DBA mit Tadschikistan
Am 16. November 2022 hat der Bundesrat die Botschaft zum Änderungsprotokoll des DBA mit Tadschikistan verabschiedet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards aus dem BEPS-Projekt um.
Schweiz und Vereinigte Arabische Emirate unterzeichnen Änderungsprotokoll zum DBA
Die Schweiz und die Vereinigten Arabischen Emirate haben am 5. November 2022 in Abu Dhabi ein Protokoll zur Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards aus dem BEPS-Projekt in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.
Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich
Am 27. Oktober 2022 hat das SIF bekanntgegeben, dass die Verständigungsvereinbarung vom 18. Juli 2022 über die Besteuerung der Telearbeit zwischen der Schweiz und Frankreich bis zum 31. Dezember 2022 in Kraft bleibt.
Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und dem Königreich der Niederlande
Das SIF hat am 13. Oktober 2022 die «Verständigungsvereinbarung vom 6. bzw. 29. September 2022 über die Verfahrensregeln des in Artikel 25 (Verständigungsverfahren) Absatz 5 des Abkommens vom 26. Februar 2010 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Vermeidung von Steuerbetrug und Steuerflucht vorgesehenen Schiedsverfahrens» veröffentlicht.
Aussetzung des Informationsaustausches mit Russland
Der Bundesrat hat am 16. September 2022 entschieden, den steuerlichen Informationsaustausch mit Russland gestützt auf den Ordre Public-Vorbehalt des Amtshilfeübereinkommens in Steuersachen vorläufig auszusetzen.
SIF aktualisiert die Übersicht über die Steuerentlastungen für die Türkei
Das SIF hat am 30. August 2022 die Übersicht über die Auswirkungen des Abkommens (Ausmass der Entlastungen) betreffend die Türkei aktualisiert.
ESTV publiziert Rundschreiben betreffend Rückerstattung der Quellensteuer auf Kapitalleistungen aus Vorsorge im Verhältnis zu Italien
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 12. August 2022 das Rundschreiben «Erläuterungen zur Rückerstattung der Quellensteuer auf Kapitalleistungen aus Vorsorge an Empfängerinnen und Empfänger mit Wohnsitz in Italien» veröffentlicht.
Steuerplanung zwischen Legalität und Kriminalität: Steuerumgehung, Rechtsmissbrauch, Abkommensmissbrauch und Steuerkriminalität - national und international
Workshop anlässlich des ISIS-Seminars vom 9./10. September 2019 mit dem Titel «Steuerplanung im Spannungsfeld zwischen Kostenoptimierung, Tax Compliance und Good Citizenship – Chancen und Risiken».
Möglichkeiten und Grenzen der Steuerplanung bei Vermögensanlagen natürlicher Personen – national und international
Workshop anlässlich des ISIS-Seminars vom 9./10. September 2019 mit dem Titel «Steuerplanung im Spannungsfeld zwischen Kostenoptimierung, Tax Compliance und Good Citizenship – Chancen und Risiken».
Möglichkeiten und Grenzen der Absicherung der Steuerplanung (Rulings, Verständigungen, Zusicherungen, Vorbescheide und dergleichen), Informationsaustausch, Amts- und Rechtshilfe
Workshop anlässlich des ISIS-Seminars vom 9./10. September 2019 mit dem Titel «Steuerplanung im Spannungsfeld zwischen Kostenoptimierung, Tax Compliance und Good Citizenship – Chancen und Risiken».