Grenzgängerregelung Schweiz-Liechtenstein
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein enthält eine besondere Regelung für Grenzgänger, wonach das im Tätigkeitsstaat erzielte Erwerbseinkommen dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen wird. Erfüllt ein Arbeitnehmer im grenzüberschreitenden Kontext hingegen die für Grenzgänger aufgestellten Kriterien nicht, wird das Erwerbseinkommen in Übereinstimmung mit den allgemeinen Grundsätzen anteilsmässig dem Tätigkeits- und dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen. Vor diesem Hintergrund ergeben sich für Arbeitgeber, welche Grenzgänger aus Liechtenstein oder der Schweiz beschäftigen, unterschiedliche Abklärungs- und Deklarationspflichten.
Steuerliche Fallstricke bei der Auflösung einer Erbvorbezugsgemeinschaft
Insbesondere aus steuerrechtlicher Optik ist bei solchen Umnutzungen oder Investitionen Vorsicht geboten, da eine Erbvorbezugsgemeinschaft steuerrechtlich als einfache Gesellschaft qualifizieren könnte, deren Auflösung die Abrechnung der aufgeschobenen Grundstückgewinnsteuer zur Folge hat. Dieser steuerlichen Konsequenzen sind sich die Mitglieder einer Erbvorbezugsgemeinschaft häufig nicht bewusst.
Gemeinnützige Stiftungen – Brisantes aus dem Steuerrecht
Juristische Personen, welche die jeweiligen Voraussetzungen von Art. 56 lit. e, g und h des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) erfüllen, gelangen grundsätzlich in den Genuss einer subjektiven Steuerbefreiung. Werden juristische Personen wegen der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke subjektiv steuerbefreit, sind gemäss Art. 56 lit. g DBG der Erwerb und die Verwaltung von «wesentlichen Kapitalbeteiligungen an Unternehmen» nur unter restriktiven Voraussetzungen zulässig. Das Bundesgericht hatte neulich die Frage, unter welchen Umständen das Halten einer massgebenden Beteiligung an einer operativen Gesellschaft durch eine gemeinnützige Stiftung einer subjektiven Steuerbefreiung entgegensteht, zu beurteilen.
Automatischer Informationsaustausch und (straflose) Selbstanzeigen
Seit dem 1. Januar 2010 können Steuerpflichtige in der Schweiz bei der erstmaligen Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung straffrei ausgehen. Seither hat die Steuertransparenz international zugenommen. Die Schweiz verfolgt den Ansatz, die internationalen Mindeststandards umzusetzen. Dazu gehört inzwischen auch der automatische Informationsaustausch. Auf dem Weg zu einem gläsernen Steuerpflichtigen stellt sich die Frage, ob weiterhin die Möglichkeit besteht oder bestehen soll, dass Steuerpflichtige bislang nicht versteuerte Werte offenlegen, ohne mit einer Busse rechnen zu müssen.
EFD passt Steuertarife und -abzüge an Teuerung an
Zum Ausgleich der Folgen der kalten Progression passt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer jährlich an. Die neusten Änderungen betreffen das Steuerjahr 2026.
ESTV publiziert neue Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern ab 2026
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 11. September 2025 die neuen Vergütungs- und Verzugszinssätze für die Bundessteuern ab 2026 publiziert.
Bundesrat und Parlament empfehlen Reform der Wohneigentumsbesteuerung zur Annahme
Bundesrat und Parlament empfehlen, die Schaffung einer verfassungsrechtlichen Grundlage für kantonale Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften am 28. September 2025 anzunehmen. Die Vorlage ist die Voraussetzung für eine umfassende Reform der Wohneigentumsbesteuerung in der Schweiz, mit der auch der Eigenmietwert abgeschafft werden soll.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Genehmigung der Liste der 74 Partnerstaaten für den automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte
Am 06. Juni 2025 hat der Bundesrat die Botschaft zur Genehmigung der Einführung des internationalen automatischen Informationsaustauschs (AIA) über Kryptowerte mit den relevanten Partnerstaaten verabschiedet. Das Inkrafttreten ist für 2026 geplant mit einem ersten Datenaustausch 2027.
Präzisierung der Mitteilung-024-DVS-2025-d vom 22.04.2025 - Einkommens- und Verrechnungssteuer: Ermittlung des maximal zulässigen Wandlungsdiskonts
Am 19. Mai 2025 hat die ESTV die zukünftige Praxis in der Mitteilung 024-DVS-2025 betreffend Ermittlung des maximal zulässigen Wandlungsdiskonts präzisiert.
Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Liechtenstein - Ruhende Nachlässe
Am 19. Mai 2025 hat das SIF gemeldet, dass die zuständigen Behörden der Schweiz und und Liechtenstein gemäss Art. 25 Abs. 3 DBA CH-FL eine Verständigungsvereinbarung geschlossen haben zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen von Einkünften und Vermögen, welche zu ruhenden Nachlässen nach liechtensteinischem Recht gehören.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zum neuen Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten
Am 14. Mai 2025 hat der Bundesrat an seiner Sitzung die Botschaft über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten verabschiedet.
Besteuerung von Verwaltungsrats- und Stiftungsratshonoraren
Fallbeispiele und ausführliche Lösungshinweise von Laetitia Fracheboud und Olivier Margraf. Dieser Workshop war Teil des ISIS-Seminars «Vorsorge und Versicherung» vom 22. und 23. September 2025.
Kapitalbezüge aus Vorsorge (inkl. Teilbezüge)
Fallbeispiele und ausführliche Lösungshinweise von Stefan Oesterhelt und Sirgit Meier. Der Workshop war Teil des ISIS-Seminars «Vorsorge und Versicherung» vom 22.+23. September 2025.
Abgaberechtliche Herausforderungen von Personenunternehmen (2025)
Workshop von Susanne Schreiber und Toni Hess anlässlich des ISIS)-Seminars vom 02. + 03. Juni 2025 mit dem Titel «Abgaberechtliche Herausforderungen von Personenunternehmen»
ISIS)-Seminarordner «Arbeitswelt in Bewegung: Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Herausforderungen (2025)»
Alle Unterlagen aus dem ISIS)-Seminar «Arbeitswelt in Bewegung: Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Herausforderungen» vom 22. Mai 2025 unter der Leitung von Petra Caminada in einem PDF-Dokument. Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen der einzelnen Workshops gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung.











