Steuerfragen rund um Immobilien – Aktuelle Trends und Brennpunkte
Diese Ausgabe widmet sich vollständig dem Themenkomplex «Immobilien». Die vier Beiträge beleuchten zentrale Brennpunkte, die die Praxis heute prägen. Immobilien bilden ein eigenes Universum im Steuerrecht: Die Themen sind vielschichtig und kantonal geprägt. Zwischen laufender Besteuerung, Grundstückgewinnen, gesellschaftsrechtlichen Strukturen und internationaler Verflechtung zeigt sich, dass selbst vermeintlich klassische Fragestellungen neue Fragen aufwerfen. Die jüngsten Entwicklungen führen eindrücklich vor Augen, wie dynamisch die Immobilienbesteuerung geworden ist.
Die schweizerische Besteuerung von Immobilientransaktionen im internationalen Verhältnis
Der schweizerische Immobilienmarkt ist ein zunehmend interessierendes Investitionsziel ausländischer Anleger. Der vorliegende Beitrag führt in die wesentlichen steuerlichen Aspekte im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen mit grenzüberschreitendem Bezug ein. Nebst einem Kurzabriss laufender Steuerthemen widmet sich der Beitrag vertieft der Investition in Gewerbeliegenschaften und der Abgrenzungsfrage, ob grundsteuerlich eine Betriebsgesellschaft oder eine Immobiliengesellschaft vorliegt, sowie der steuerlichen Behandlung eines Verkaufes von Anteilen an einer schweizerischen Immobiliengesellschaft unter schweizerischem unilateralem Recht und Abkommensrecht.
Personengesellschaften und andere personenbezogene Rechtsgebilde bei den Ergänzungssteuern
Bei privat gehaltenen Konzernen ist es nicht unüblich, dass an der Spitze der Struktur Personengesellschaften und andere personengezogene Rechtsgebilde wie Trusts, Stiftungen oder über Aktionärsbindungsverträge verbundene Privatpersonen anzutreffen sind. Der vorliegende Aufsatz analysiert, wie solche Rechtsgebilde bei den schweizerischen und internationalen Ergänzungssteuern zu behandeln sind und inwieweit die Vorschriften im Schweizer Einkommens- und Gewinnsteuerrecht darauf einen Einfluss haben.
Grenzgängerregelung Schweiz-Frankreich
Das Home-Office hat die grenzüberschreitende Besteuerung grundlegend verändert – auch im Verhältnis zwischen der Schweiz und Frankreich. Für französische Grenzgänger gelten seit 2023 neue Regeln, die mehr Flexibilität erlauben, aber auch höhere Anforderungen an Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmende stellen. Dieser Beitrag bietet einen kompakten Überblick über die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen und zeigt auf, worauf besonders geachtet werden sollte.
Keine Ausdehnung der Rechtshilfe bei Fiskaldelikten
Nach dem Verzicht auf die Revision des Steuerstrafrechts verzichtet der Bundesrat auch auf die Ausdehnung der Rechtshilfe bei Fiskaldelikten. Sie würde namentlich die schweizerischen Steuerbehörden gegenüber den ausländischen Steuerbehörden benachteiligen. Der Bundesrat hat diesen Entscheid an seiner Sitzung vom 29. August 2018 getroffen.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zum BEPS-Übereinkommen
Der Bundesrat hat am 22. August 2018 die Botschaft zum multilateralen Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) verabschiedet. Die Botschaft wurde an die Eidgenössischen Räte überwiesen.
ESTV verschickt erstmals länderbezogene Berichte von multinationalen Konzernen (Juni 2018)
Ende Juni verschickt die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) erstmals länderbezogene Berichte von multinationalen Konzernen an 35 Partnerstaaten. Der Versand erfolgt im Rahmen des sogenannten Country-by- Country-Reportings. Insgesamt 109 Berichte sendet die ESTV bis Ende Juni an total 35 Staaten. Die länderbezogenen Berichte enthalten unter anderem Angaben über die weltweite Verteilung der Einkünfte, die entrichteten Steuern und die wichtigsten wirtschaftlichen Tätigkeiten des Konzerns in verschiedenen Ländern. Der Inhalt ist vertraulich und untersteht dem Spezialitätsprinzip.
Regelung der internationalen Amtshilfe (9. Mai 2018)
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Mai 2018 die Botschaft zur Genehmigung der Abkommen über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) mit Singapur und Hongkong verabschiedet. Mit derselben Botschaft schlägt der Bundesrat dem Parlament die Einführung des AIA mit weiteren Finanzplätzen vor. Im Oktober 2017 hat der Bundesrat beschlossen, die Abkommen mit Singapur und Hongkong per 1. Januar 2018 vorläufig anzuwenden und mit diesen Ländern erstmals im Herbst 2019 Kontoinformationen auszutauschen. Nur so war sichergestellt, dass der Terminplan eingehalten werden konnte. Mit der aktuellen Vorlage ersucht der Bundesrat die eidgenössischen Räte nun um die Ermächtigung, die beiden Abkommen zu ratifizieren. Gleichzeitig schlägt der Bundesrat als Option vor, den AIA mit Singapur und Hongkong basierend auf der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement, MCAA) durchzuführen. Diese Lösung berücksichtigt die neuesten Entwicklungen in Singapur und Hongkong und würde die Umsetzung des AIA auf der multilateralen Grundlage erlauben.
ISIS-Seminarordner «Unentgeltliche Vermögensübertragung im Steuerrecht»
Alle Unterlagen aus dem ISIS)-Seminar «Unentgeltliche Vermögensübertragung im Steuerrecht» vom 28. Oktober 2025 unter der Leitung von Peter Mäusli-Allenspach in einem PDF-Dokument. Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen der einzelnen Workshops gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung.
Praxisbeispiele zu grenzüberschreitenden Sachverhalten im Verhältnis zu Deutschland
Fallbeispiele, Folien und ausführliche Lösungshinweise aus dem Workshop von Hanna Brozzo und Iring Christopeit vom 28. Oktober 2025 anlässlich dem ISIS-Seminar «Unentgeltliche Vermögensübertragungen im Steuerrecht».










