Besteuerung von Arbeitnehmenden bei grenzüberschreitender Tätigkeit im Home-Office
Sarah Bühler, René Matteotti und Peter Vogt thematisieren die Besteuerung von internationalen Arbeitnehmenden und deren Tätigkeit im Home-Office. Sie geben einen Überblick über die bestehenden Regelungen und legen dabei ein besonderes Augenmerk auf die Grenzgängervereinbarungen mit den Nachbarländern der Schweiz.
Implikationen des Homeoffice für Grenzgängerinnen und Grenzgänger zwischen der Schweiz und Deutschland
Das Arbeiten aus dem Homeoffice hat aufgrund der Corona Pandemie stark an Bedeutung gewonnen. Viele Arbeitgeber haben die Erfahrung gemacht, dass sich Arbeit von zu Hause bewährt und Regelungen eingeführt, die mobiles Arbeiten ermöglichen. Dies betrifft auch Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz. Es sind vielfältige steuerliche Regelungen insbesondere im DBA D-CH sowie sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen zu beachten.
Home-Office und das Grenzgängerabkommen mit Italien
Heute arbeiten rund 85'000 in Italien ansässige Personen in den Grenzkantonen Tessin, Graubünden und Wallis. Das mit Italien abgeschlossene Grenzgängerabkommen ist vor allem für den Kanton Tessin mit seinen rund 75'000 Grenzgängern von grosser Bedeutung, wovon ca. 66'000 als Grenzgänger im Sinne des Abkommens gelten.
Grenzgängerregelung Schweiz-Liechtenstein
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein enthält eine besondere Regelung für Grenzgänger, wonach das im Tätigkeitsstaat erzielte Erwerbseinkommen dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen wird. Erfüllt ein Arbeitnehmer im grenzüberschreitenden Kontext hingegen die für Grenzgänger aufgestellten Kriterien nicht, wird das Erwerbseinkommen in Übereinstimmung mit den allgemeinen Grundsätzen anteilsmässig dem Tätigkeits- und dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen. Vor diesem Hintergrund ergeben sich für Arbeitgeber, welche Grenzgänger aus Liechtenstein oder der Schweiz beschäftigen, unterschiedliche Abklärungs- und Deklarationspflichten.
ESTV - Weisung zur korrekten Einreichung von Anträge auf Rückerstattung der ausländischen Quellensteuer an kollektive Kapitalanlagen
Am 17. Juni 2021 publizierte die ESTV die neue Weisung, wie Anträge auf Rückerstattung der ausländischen Quellensteuer an kollektive Kapitalanlagen einzureichen sind.
Verständigungsvereinbarung zwischen Frankreich und der Schweiz
Am 16. Juni 2021 haben Frankreich und die Schweiz bekannt gegeben, dass die abgeschlossene Verständigungsvereinbarung betreffend die Besteuerung der internationalen Arbeitnehmer bis am 30. September 2021 verlängert wird.
Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz im Kontext der OECD-Arbeiten
Der Bundesrat hat den Stand der OECD/G20-Arbeiten zur globalen Unternehmensbesteuerung zur Kenntnis genommen.
Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und den USA betreffend Quellensteuerbefreiung bei Vorsorgeplänen
Das am 17. Juli 2019 genehmigte Änderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und den USA sieht vor, dass Dividenden an Einrichtungen der gebundenen Selbstvorsorge (z.B. Säule 3a) ab dem 1. Januar 2020 quellensteuerbefreit sind, sofern diese die Dividenden zahlende US-Gesellschaft nicht beherrschen.
Schweiz und Nordmazedonien unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen
Am 19. Mai 2021 wurde ein Änderungsprotokoll zum DBA Schweiz – Nordmazedonien unterzeichnet, welches die Mindeststandards in Sachen DBA umsetzt.
Erneute Konsultationsvereinbarung mit Deutschland über die Besteuerung von Grenzgängern und staatlichen Unterstützungsleistungen
Deutschland und die Schweiz haben die Konsultationsvereinbarung mit Datum 27. April 2021 nochmals angepasst.
ESTV veröffentlicht FATCA-Schlussverfügungen (II)
Am 30. April 2021 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) den Erlass von Schlussverfügungen gemäss Art. 5 Ziff. 3 lit. b FATCA-Abkommen mitgeteilt.
Inkrafttreten der Doppelbesteuerungsabkommen mit Brasilien und Saudi-Arabien
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen zwischen der Schweiz und Brasilien ist am 16. März 2021 und das DBA mit Saudi-Arabien auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ist am 1. April 2021 in Kraft getreten. Beide DBAs sind ab dem 1. Januar 2022 wirksam.
ISIS)-Seminarordner «Unternehmensumstrukturierungen» (2023)
Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen der einzelnen Workshops gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung aus dem ISIS)-Seminar «Unternehmensumstrukturierungen» vom 29. August 2023 unter der Leitung von René Schreiber.
Grenzüberschreitende Umstrukturierungen
Workshop zum Thema «Grenzüberschreitende Umstrukturierungen» von Patrick Schmid und Thomas Hug anlässlich des ISIS-Seminars «Unternehmensumstrukturierungen» vom 29. August 2023.
Aktuelle Fälle zum interkantonalen und internationalen Unternehmenssteuerrecht (2023)
Workshop zum interkantonalen und internationalen Unternehmenssteuerrecht von René Matteotti und Philipp Betschart anlässlich des ISIS-Seminars «Unternehmenssteuerrecht 2023» vom 19./20. Juni 2023.
Seminarordner ISIS)-Seminar «Grundstücktransaktionen – Steuerfolgen national und grenzüberschreitend»
Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen der einzelnen Workshops gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung aus dem ISIS)-Seminar «Grundstücktransaktionen – Steuerfolgen national und grenzüberschreitend» vom 12. und 13. September 2022 unter der Leitung von Julia von Ah.