Wann beendet die formelle Liquidation einer Kollektivgesellschaft die Selbstständigkeit der Gesellschafter? Ein Fallbeispiel aus dem Bereich Immobilieninvestitionen
Das Steuerrekursgericht des Kantons Zürich hat in seinem Urteil vom 26. November 2024 bestätigt, dass ein Steuerpflichtiger seine selbständige Erwerbstätigkeit beendet und damit die Liquidationsgewinnbesteuerung in Anspruch nehmen kann, auch wenn er eine Liegenschaft aus dem bisherigen Geschäftsvermögen herauskauft, diese zusammen mit einer weiteren vom Bruder erworbenen Liegenschaft renovieren lässt und vermietet, denn die mit den beiden erworbenen Liegenschaften verbundene Tätigkeit ist keine Weiterführung einer selbständigen Erwerbstätigkeit, sondern dient der privaten Vermögensanlage.
Deklarationspflichten, Beraterhaftung und Strafmilderung: Brennpunkte im Steuerstrafrecht
Werden Deklarationspflichten verletzt – sowohl im gemischten Veranlagungsverfahren wie auch im System der Selbstveranlagung – die zu einer (möglichen) Steuerverkürzung führen, stellt sich neben der Erhebung einer allfälligen Nachsteuer regelmässig die Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Dabei gerät immer häufiger auch die Vertreterin oder der Vertreter der steuerpflichtigen Person ins Visier der Steuerbehörde.
Steuerstrafrechtliche Risiken der Steuerberatung
Da die gesetzeskonforme Erfüllung der steuerrechtlichen Verpflichtungen steuerrechtliche Kenntnisse voraussetzt, welche der steuerpflichtigen Person oftmals ganz oder teilweise abgehen, lassen sich viele Steuerpflichtige bei der Erfüllung ihrer Deklarationspflichten helfen. Kommt es dabei zu Deklarationsfehlern, die zu einem zumindest drohenden Steuerausfall führen, entbindet der Beizug einer Fachperson die steuerpflichtige Person nicht von ihrer Verantwortung für ihre Steuerdeklaration. Umgekehrt kann auch die beigezogene Fachperson, der Steuerberater bzw. die Steuerberaterin, ins Visier der zur Verfolgung von Steuerdelikten zuständigen Behörden geraten.
Gefährliches Spiel mit Entdeckungsrisiko – Die steuerstrafrechtliche Verantwortlichkeit externer Berater und interner Funktionsträger im Lichte der Urteile 6B_90/2024 und 6B_93/2024 des Bundesgerichts
Die Bundesgerichtsurteile 6B_90/2024 und 6B_93/2024 vom 3. Februar 2025 werfen grundlegende Fragen zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Steuerberatern auf. Im Zentrum stehen die Voraussetzungen für eine Täterschaft bei Steuerhinterziehung und die Anstiftung dazu, sowie die Abgrenzung zwischen zulässiger Steuerberatung und strafbarer Mitwirkung. Die Urteile beleuchten die unterschiedlichen Rollen von unternehmensinternen und externen Beratern und deren Bedeutung für Praxis und Rechtsanwendung.
Wohneigentumsbesteuerung: Beratung des Vorentwurfs aufgenommen
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) ist oppositionslos auf den Vorentwurf über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (17.400) eingetreten und hat die Detailberatung weitgehend geführt.
Noch einmal mehr Selbstanzeigen
Beim Steueramt des Kantons Zürich sind im letzten Jahr 7250 Selbstanzeigen eingegangen; damit wurde der Rekordwert des Vorjahres (6200) nochmals deutlich übertroffen. Zurückzuführen ist dies auf den Automatischen Informationsaustausch (AIA) von Bankdaten, der Anfang 2017 zwischen zahlreichen Ländern in Kraft getreten ist. Seit die straflosen Selbstanzeigen möglich sind (2010), waren beim Kantonalen Steueramt zuvor jeweils 850 bis 2100 solche Meldungen pro Jahr eingegangen.
Stärkere steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats ist oppositionslos auf die vom Bundesrat vorgelegte Botschaft 18.050 betreffend die steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten eingetreten. Diese Vorlage steht im Zusammenhang mit der Fachkräfteinitiative und soll die Erwerbstätigkeit von Frauen fördern. Nach Ansicht der Kommission kann die steuerliche Berücksichtigung von Fremdbetreuungskosten ein Argument sein für Frauen, die ins Erwerbsleben einsteigen möchten, denn die Betreuungskosten seien für viele junge Familien zu hoch. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission der unveränderten Vorlage mit 11 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt. Eine Kommissionsminderheit möchte die Abzugsmöglichkeit allerdings auf die nachgewiesenen Kosten von institutionellen Angeboten der familienexternen Kinderbetreuung beschränken (abgelehnt mit 18 zu 5 Stimmen), eine zweite Minderheit verlangt einen Abzug nicht nur für die Dritt-, sondern auch die Eigenbetreuung von Kindern (abgelehnt mit 13 zu 10 Stimmen). Das Geschäft wird voraussichtlich in der Frühjahrssession 2019 behandelt.
Heiratsstrafe: Externer Gutachter empfiehlt breitere Datenbasis für die ESTV
Die statistischen Grundlagen zur direkten Bundessteuer, auf welche die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zurückgreifen kann, sind unzureichend. Deshalb bleibt insbesondere die Schätzung der Zahl der von der Heiratsstrafe Betroffenen mit Unsicherheiten behaftet. Zu diesem Schluss gelangt ein vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) in Auftrag gegebenes externes Gutachten, über dessen Ergebnisse der Bundesrat an seiner Sitzung vom 7. November 2018 informiert wurde.
Vergütungszinssatz für die direkte Bundessteuer bleibt gleich
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat entschieden, für das Kalenderjahr 2019 weiterhin keinen Vergütungszins für vorzeitig entrichtete Beträge der direkten Bundessteuer auszurichten.
Nationalrat hält an Auftrag zu Steuerabzügen fest
Der Nationalrat pocht darauf, dass der Bundesrat eine angenommene Motion zur Besteuerung von Ausländerinnen und Ausländern umsetzt. Er hat es am 27. September 2018 abgelehnt, diese abzuschreiben.
Harmonisieren der Zinsen bei Bundessteuererlassen
Am 10. September 2018 hat der Ständerat die Motion „Harmonisieren der Zinsen bei Bundessteuererlassen“ mit folgender Änderung angenommen: „Der Bundesrat wird beauftragt, die Zinsen in den Bundessteuererlassen dahingehend zu harmonisieren, dass ein allgemeingültiger Verzugs- und Vergütungszins festgelegt wird.“
Stopp der Steuerstrafe in der Säule 3b. Bei Kapitalbezug den Ertragsanteil statt die Kapitaleinlage besteuern
Am 10. September 2018 hat der Ständerat die Motion „Stopp der Steuerstrafe in der Säule 3b. Bei Kapitalbezug den Ertragsanteil statt die Kapitaleinlage besteuern“ mit folgender Änderung angenommen: „Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Bundessteuer- (DBG) und des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) zu unterbreiten, um eine an die jeweiligen Anlagebedingungen angepasste Flexibilisierung des pauschalen Ertragsanteils auf sämtlichen Leistungen (periodische Leistungen, Rückkauf, Rückgewähr) aus Leibrenten und Leibrentenversicherungen zu erwirken.“
Besteuerung von Verwaltungsrats- und Stiftungsratshonoraren
Fallbeispiele und ausführliche Lösungshinweise von Laetitia Fracheboud und Olivier Margraf. Dieser Workshop war Teil des ISIS-Seminars «Vorsorge und Versicherung» vom 22. und 23. September 2025.
Kapitalbezüge aus Vorsorge (inkl. Teilbezüge)
Fallbeispiele und ausführliche Lösungshinweise von Stefan Oesterhelt und Sirgit Meier. Der Workshop war Teil des ISIS-Seminars «Vorsorge und Versicherung» vom 22.+23. September 2025.
Abgaberechtliche Herausforderungen von Personenunternehmen (2025)
Workshop von Susanne Schreiber und Toni Hess anlässlich des ISIS)-Seminars vom 02. + 03. Juni 2025 mit dem Titel «Abgaberechtliche Herausforderungen von Personenunternehmen»
ISIS)-Seminarordner «Arbeitswelt in Bewegung: Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Herausforderungen (2025)»
Alle Unterlagen aus dem ISIS)-Seminar «Arbeitswelt in Bewegung: Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Herausforderungen» vom 22. Mai 2025 unter der Leitung von Petra Caminada in einem PDF-Dokument. Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen der einzelnen Workshops gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung.











