Die Artikel des zsis) - Zentrum für Schweizerisches und Internationales Steuerrecht werden jeweils zum Ende des Quartals in Quartalsausgaben zusammengefasst. Registrieren Sie sich kostenlos und lesen Sie die die aktuelle Quartalsausgabe.
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Das zsis - Zentrum für Schweizerisches und Internationales Steuerrecht ist eine digitale Informations- und Rechercheplattform für Praktikerinnen und Praktiker. Unsere Beiträge sind in neun steuerrechtliche Themengebiete unterteilt und mit entsprechenden Farben gekennzeichnet. Diese Beiträge erscheinen in folgenden Formaten: Artikel, News und Unterlagen.
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Zunehmend automatisieren die Steuerverwaltungen ihre Prozesse und setzen vermehrt KI ein. Aufgrund der Pflicht zu effizientem und effektiven Verwaltungshandeln sind sie dazu auch gehalten. Daran knüpfen die Autoren an und untersuchen, welchen Anforderungen die fortschreitende Automatisierung im Lichte des Legalitätsprinzips, der Prüfungs- und Untersuchungspflicht sowie der Begründungspflicht genügen muss und wo gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.
Werden Deklarationspflichten verletzt – sowohl im gemischten Veranlagungsverfahren wie auch im System der Selbstveranlagung – die zu einer (möglichen) Steuerverkürzung führen, stellt sich neben der Erhebung einer allfälligen Nachsteuer regelmässig die Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Dabei gerät immer häufiger auch die Vertreterin oder der Vertreter der steuerpflichtigen Person ins Visier der Steuerbehörde.
Da die gesetzeskonforme Erfüllung der steuerrechtlichen Verpflichtungen steuerrechtliche Kenntnisse voraussetzt, welche der steuerpflichtigen Person oftmals ganz oder teilweise abgehen, lassen sich viele Steuerpflichtige bei der Erfüllung ihrer Deklarationspflichten helfen. Kommt es dabei zu Deklarationsfehlern, die zu einem zumindest drohenden Steuerausfall führen, entbindet der Beizug einer Fachperson die steuerpflichtige Person nicht von ihrer Verantwortung für ihre Steuerdeklaration. Umgekehrt kann auch die beigezogene Fachperson, der Steuerberater bzw. die Steuerberaterin, ins Visier der zur Verfolgung von Steuerdelikten zuständigen Behörden geraten.
Die Bundesgerichtsurteile 6B_90/2024 und 6B_93/2024 vom 3. Februar 2025 werfen grundlegende Fragen zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Steuerberatern auf. Im Zentrum stehen die Voraussetzungen für eine Täterschaft bei Steuerhinterziehung und die Anstiftung dazu, sowie die Abgrenzung zwischen zulässiger Steuerberatung und strafbarer Mitwirkung. Die Urteile beleuchten die unterschiedlichen Rollen von unternehmensinternen und externen Beratern und deren Bedeutung für Praxis und Rechtsanwendung.
Da eine Steuerhinterziehung eine Verletzung von Verfahrenspflichten voraussetzt, wird im vorliegenden Artikel näher auf die Verfahrenspflichten, insbesondere die Mitwirkungspflichten der steuerpflichtigen Person, sowohl im ordentlichen Veranlagungsverfahren wie auch im Steuerdomizilverfahren eingegangen. Schliesslich wird auch das Nachsteuerverfahren adressiert unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichts zu den Begriffen «unbekannte» bzw. «neue» Tatsachen und Beweismittel.
Das schweizerische Steuerstrafrecht kann für gleiche Taten ggf. unterschiedliche Strafen anordnen. Dies ist auf gesetzlich verankerte Strafmilderungsgründe zurückzuführen, welche dafür sorgen, dass persönliche Umstände und Einzelfälle berücksichtigt werden können. Ziel dieses Beitrags ist es, eine Übersicht über die Strafmilderungsgründe im Nachsteuerverfahren zu verschaffen sowie aktuelle Praxisentwicklungen vor allem im Kanton Zürich aufzuzeigen.
Das Home-Office hat die grenzüberschreitende Besteuerung grundlegend verändert – auch im Verhältnis zwischen der Schweiz und Frankreich. Für französische Grenzgänger gelten seit 2023 neue Regeln, die mehr Flexibilität erlauben, aber auch höhere Anforderungen an Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmende stellen. Dieser Beitrag bietet einen kompakten Überblick über die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen und zeigt auf, worauf besonders geachtet werden sollte.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt: Steuerforderungen gegenüber den im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften und sonstigen juristischen Personen sind im Konkursverfahren geltend zu machen. Die Abschaffung der Spezialexekution bringt weitreichende Folgen für Unternehmen, Behörden und die Praxis mit sich. Der Beitrag beleuchtet die neue Rechtslage, weist auf Risiken gerade bei der Vollstreckung von Einschätzungsmitteilungen der ESTV oder von provisorisch veranlagten Steuern der kantonalen Steuerverwaltungen hin, klärt zentrale Begriffe wie Konkurs- und Massenverbindlichkeiten und zeigt auf, worauf Steuerpflichtige künftig besonders achten müssen.
Bundesrat und Parlament empfehlen, die Schaffung einer verfassungsrechtlichen Grundlage für kantonale Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften am 28. September 2025 anzunehmen. Die Vorlage ist die Voraussetzung für eine umfassende Reform der Wohneigentumsbesteuerung in der Schweiz, mit der auch der Eigenmietwert abgeschafft werden soll.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. August 2025 die Vernehmlassung zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) mit 8 weiteren Staaten eröffnet. Das Inkrafttreten des AIA mit diesen Partnerstaaten ist per 1. Januar 2027 vorgesehen.
Der Mehrwertsteuersondersatz von 3.8 Prozent für die Hotellerie und Parahotellerie soll für 8 Jahre fortgeführt werden. An seiner Sitzung vom 13. August 2025 hat der Bundesrat die Vernehmlassung eröffnet.
Die ESTV gibt bekannt, dass die Regeln betreffend der hybriden Arbitragegestaltungen im Rahmen des temporären CbCR-Safe-Harbour der administrativen Leitlinien vom 18. Dezember 2023 auf Geschäftsvorfälle nach dem 18. Dezember 2023 Anwendung finden.
Das Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich ist am 24. Juli 2025 in Kraft getreten.
Das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Serbien ist am 18. Juli 2025 in Kraft getreten. Mit einzelnen Ausnahmen sind die meisten Änderungen ab dem 1. Januar 2026 anwendbar.
Am 18. Juli 2025 haben die Schweiz und Kroatien ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet.
Am 24. Juli 2025 hat die ESTV eine Mitteilung publiziert, dass im Rahmen der Mindestbesteuerung multinationaler Unternehmensgruppen die Anrechnung der Residualsteuer als massgebende Steuer bei der schweizerischen Ergänzungssteuer anerkannt wird.
Am 06. Juni 2025 hat der Bundesrat an seiner Sitzung die Botschaft und den Entwurf zur Änderung des Verrechnungssteuergesetzes (Too-big-to-fail-Instrumente) gutgeheissen.
Am 02. Juni 2025 hat das SIF eine Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Schweden veröffentlicht.
Am 06. Juni 2025 hat der Bundesrat die Botschaft zur Genehmigung der Einführung des internationalen automatischen Informationsaustauschs (AIA) über Kryptowerte mit den relevanten Partnerstaaten verabschiedet. Das Inkrafttreten ist für 2026 geplant mit einem ersten Datenaustausch 2027.
Am 19. Mai 2025 hat die ESTV die zukünftige Praxis in der Mitteilung 024-DVS-2025 betreffend Ermittlung des maximal zulässigen Wandlungsdiskonts präzisiert.
Am 19. Mai 2025 hat das SIF gemeldet, dass die zuständigen Behörden der Schweiz und und Liechtenstein gemäss Art. 25 Abs. 3 DBA CH-FL eine Verständigungsvereinbarung geschlossen haben zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen von Einkünften und Vermögen, welche zu ruhenden Nachlässen nach liechtensteinischem Recht gehören.
Am 14. Mai 2025 hat der Bundesrat an seiner Sitzung die Botschaft über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten verabschiedet.