Die Artikel des zsis) - Zentrum für Schweizerisches und Internationales Steuerrecht werden jeweils zum Ende des Quartals in Quartalsausgaben zusammengefasst. Registrieren Sie sich kostenlos und lesen Sie die die aktuelle Quartalsausgabe.
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Das zsis - Zentrum für Schweizerisches und Internationales Steuerrecht ist eine digitale Informations- und Rechercheplattform für Praktikerinnen und Praktiker. Unsere Beiträge sind in neun steuerrechtliche Themengebiete unterteilt und mit entsprechenden Farben gekennzeichnet. Diese Beiträge erscheinen in folgenden Formaten: Artikel, News und Unterlagen.
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Das Steuerrekursgericht des Kantons Zürich hat in seinem Urteil vom 26. November 2024 bestätigt, dass ein Steuerpflichtiger seine selbständige Erwerbstätigkeit beendet und damit die Liquidationsgewinnbesteuerung in Anspruch nehmen kann, auch wenn er eine Liegenschaft aus dem bisherigen Geschäftsvermögen herauskauft, diese zusammen mit einer weiteren vom Bruder erworbenen Liegenschaft renovieren lässt und vermietet, denn die mit den beiden erworbenen Liegenschaften verbundene Tätigkeit ist keine Weiterführung einer selbständigen Erwerbstätigkeit, sondern dient der privaten Vermögensanlage.
Bei privat gehaltenen Konzernen ist es nicht unüblich, dass an der Spitze der Struktur Personengesellschaften und andere personengezogene Rechtsgebilde wie Trusts, Stiftungen oder über Aktionärsbindungsverträge verbundene Privatpersonen anzutreffen sind. Der vorliegende Aufsatz analysiert, wie solche Rechtsgebilde bei den schweizerischen und internationalen Ergänzungssteuern zu behandeln sind und inwieweit die Vorschriften im Schweizer Einkommens- und Gewinnsteuerrecht darauf einen Einfluss haben.
Zunehmend automatisieren die Steuerverwaltungen ihre Prozesse und setzen vermehrt KI ein. Aufgrund der Pflicht zu effizientem und effektiven Verwaltungshandeln sind sie dazu auch gehalten. Daran knüpfen die Autoren an und untersuchen, welchen Anforderungen die fortschreitende Automatisierung im Lichte des Legalitätsprinzips, der Prüfungs- und Untersuchungspflicht sowie der Begründungspflicht genügen muss und wo gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.
Werden Deklarationspflichten verletzt – sowohl im gemischten Veranlagungsverfahren wie auch im System der Selbstveranlagung – die zu einer (möglichen) Steuerverkürzung führen, stellt sich neben der Erhebung einer allfälligen Nachsteuer regelmässig die Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Dabei gerät immer häufiger auch die Vertreterin oder der Vertreter der steuerpflichtigen Person ins Visier der Steuerbehörde.
Da die gesetzeskonforme Erfüllung der steuerrechtlichen Verpflichtungen steuerrechtliche Kenntnisse voraussetzt, welche der steuerpflichtigen Person oftmals ganz oder teilweise abgehen, lassen sich viele Steuerpflichtige bei der Erfüllung ihrer Deklarationspflichten helfen. Kommt es dabei zu Deklarationsfehlern, die zu einem zumindest drohenden Steuerausfall führen, entbindet der Beizug einer Fachperson die steuerpflichtige Person nicht von ihrer Verantwortung für ihre Steuerdeklaration. Umgekehrt kann auch die beigezogene Fachperson, der Steuerberater bzw. die Steuerberaterin, ins Visier der zur Verfolgung von Steuerdelikten zuständigen Behörden geraten.
Die Bundesgerichtsurteile 6B_90/2024 und 6B_93/2024 vom 3. Februar 2025 werfen grundlegende Fragen zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Steuerberatern auf. Im Zentrum stehen die Voraussetzungen für eine Täterschaft bei Steuerhinterziehung und die Anstiftung dazu, sowie die Abgrenzung zwischen zulässiger Steuerberatung und strafbarer Mitwirkung. Die Urteile beleuchten die unterschiedlichen Rollen von unternehmensinternen und externen Beratern und deren Bedeutung für Praxis und Rechtsanwendung.
Da eine Steuerhinterziehung eine Verletzung von Verfahrenspflichten voraussetzt, wird im vorliegenden Artikel näher auf die Verfahrenspflichten, insbesondere die Mitwirkungspflichten der steuerpflichtigen Person, sowohl im ordentlichen Veranlagungsverfahren wie auch im Steuerdomizilverfahren eingegangen. Schliesslich wird auch das Nachsteuerverfahren adressiert unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichts zu den Begriffen «unbekannte» bzw. «neue» Tatsachen und Beweismittel.
Das schweizerische Steuerstrafrecht kann für gleiche Taten ggf. unterschiedliche Strafen anordnen. Dies ist auf gesetzlich verankerte Strafmilderungsgründe zurückzuführen, welche dafür sorgen, dass persönliche Umstände und Einzelfälle berücksichtigt werden können. Ziel dieses Beitrags ist es, eine Übersicht über die Strafmilderungsgründe im Nachsteuerverfahren zu verschaffen sowie aktuelle Praxisentwicklungen vor allem im Kanton Zürich aufzuzeigen.
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF hat am 16. Oktober 2025 bekannt gegeben, dass die zuständigen Behörden der Schweiz und Deutschlands eine Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zur Anwendung von Artikel 15 Absatz 4 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Deutschland vereinbart haben.
Die ESTV hat am 24. Oktober 2025 zwei Entwürfe zur Mehrwertsteuerpraxis auf ihrer Internetseite aufgeschaltet.
Mit dem am 20. Oktober 2025 unterzeichneten Änderungsprotokoll zum Abkommen über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten wird das Abkommen an den geänderten OECD-Standard angepasst und mit neuen Bestimmungen zur Amtshilfe bei der Einziehung von Mehrwertsteuerforderungen ergänzt. Die Vernehmlassung dauert bis zum 6. Februar 2026.
An der Sitzung vom 19. September 2025 hat der Bundesrat den Bericht in Erfüllung des Postulats 23.3262 Silberschmidt vom 16. März 2023 "Emissionsabgabe Startup-freundlicher ausgestalten" verabschiedet.
Am 12. September 2025 hat der Bundesrat an seiner Sitzung die Botschaft zur Genehmigung der völkerrechtlichen Grundlage zum Informationsaustausch bei der OECD-Mindestbesteuerung verabschiedet.
Zum Ausgleich der Folgen der kalten Progression passt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer jährlich an. Die neusten Änderungen betreffen das Steuerjahr 2026.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 11. September 2025 die neuen Vergütungs- und Verzugszinssätze für die Bundessteuern ab 2026 publiziert.
Die ESTV hat am 08. September 2025 bekanntgegeben, dass die Anpassung der MWST-Abrechnungsmodalitäten neu direkt im Online-Service «MWST abrechnen» vorgenommen werden kann.
Die ESTV weist in ihrer Mitteilung vom 1. September 2025 darauf hin, dass Fristverlängerungen für die MWST-Abrechnung ausschliesslich über den ePortal-Service «MWST abrechnen» beantragt werden können.
Bundesrat und Parlament empfehlen, die Schaffung einer verfassungsrechtlichen Grundlage für kantonale Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften am 28. September 2025 anzunehmen. Die Vorlage ist die Voraussetzung für eine umfassende Reform der Wohneigentumsbesteuerung in der Schweiz, mit der auch der Eigenmietwert abgeschafft werden soll.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. August 2025 die Vernehmlassung zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) mit 8 weiteren Staaten eröffnet. Das Inkrafttreten des AIA mit diesen Partnerstaaten ist per 1. Januar 2027 vorgesehen.
Der Mehrwertsteuersondersatz von 3.8 Prozent für die Hotellerie und Parahotellerie soll für 8 Jahre fortgeführt werden. An seiner Sitzung vom 13. August 2025 hat der Bundesrat die Vernehmlassung eröffnet.
Die ESTV gibt bekannt, dass die Regeln betreffend der hybriden Arbitragegestaltungen im Rahmen des temporären CbCR-Safe-Harbour der administrativen Leitlinien vom 18. Dezember 2023 auf Geschäftsvorfälle nach dem 18. Dezember 2023 Anwendung finden.
